Inhaltsübersicht
1. Vorstellung der AWO als Trägerin
2. Entwicklung und Zielsetzung des Konzeptes und Handlungsleitfaden
3. Kooperationsvereinbarung gem. §§ 8a, 72a SGB VIII
4. Risiko- und Ressourcenanalyse des eigenen Arbeitsfeldes
5. Partizipation – Wir nehmen Kinder ernst
7. Strukturiertes Vorgehen bei Hinweisen auf…
7.1 Vernachlässigung oder grenzüberschreitendes Verhalten oder Gewalt gegen Kinder durch Eltern bzw. im familiären Umfeld
7.2 Vernachlässigung oder grenzüberschreitendes Verhalten oder Gewalt gegen Kinder durch Fachkräfte
7.3 Grenzüberschreitendes Verhalten oder Gewalt gegen Kinder durch Kinder
8. Kontinuierliche Information an Fachkräfte, Eltern und Kinder
Teil 2: Sammlung der Werkzeuge und Dokumente
↳ Unser Leitbild
↳ Leitbild für unsere Kindertageseinrichtungen
↳ Zusammenarbeit mit der Stadt Neuss sowie dem Jugendamt (Frühe Hilfen)
↳ Aktuell gültige, vom Träger unterzeichnete und dem Team sowie Elternrat bekannte Kooperationsvereinbarung gem. §§ 8a und 72a SGB VIII
↳ Risiko- und Ressourcenanalyse des eigenen Arbeitsfeldes
↳ Partizipation
↳ Sexuelle Bildung
↳ Strukturiertes Vorgehen bei Hinweisen auf Vernachlässigung, grenzüberschreitendes Verhalten oder Gewalt gegen Kinder durch Eltern bzw. im familiären Umfeld
↳ Strukturiertes Vorgehen bei Hinweisen auf grenzüberschreitendes Verhalten oder Gewalt gegen Kinder durch Kinder
Anhang
↳ Liste der Kinderschutzfachkräfte bei der AWO Neuss
↳ Jugendämter
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Konzeptionen
Rahmenkonzeptionen
↳ Pädagogik
↳ Prävention und Schutz
↳ Inklusion
↳ plusKITA
Einzelkonzeptionen
↳ „Villa Purzelbaum“
↳ „Die Weltentdecker“
↳ „Lange Hecke“
↳ „Zauberhügel“
↳ „Räuberhöhle“
↳ „Die Römerkita“
1. Vorstellung der AWO als Trägerin
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist ein unabhängiger, mitgliederunterstützter Wohlfahrtsverband und wurde im Dezember 1919 gegründet. Sie setzt sich mit ihrem Leitbild und ihren Aufgabenfeldern für eine sozial gerechte Gesellschaft ein, die durch Politikgestaltung Benachteiligungen ausgleicht und allen Menschen den Zugang zu Bildung, Ausbildung, Kultur und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Sie leistet ihre Aufgaben ohne nach politischer, ethischer, kultureller, nationaler oder konfessioneller Zugehörigkeit zu fragen.
Die AWO betreibt seit ihrem Bestehen Tageseinrichtungen für Kinder als unverzichtbaren Teil der sozialen Infrastruktur. Sie trägt somit zur positiven Gestaltung der Lebensbedingungen von Familien, zur Chancengleichheit und sozialen Gerechtigkeit bei und bietet konkrete Hilfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir als AWO OV Neuss werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag mit den entsprechenden qualitativen und finanziellen Absicherungen erhalten bleibt.
In Neuss sind wir anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII und seit über 20 Jahren Träger der Kindertageseinrichtungen „Villa Purzelbaum“ (Holzheim), „Die Weltentdecker“ (Vogelsang), „Lange Hecke“ (Furth), „Die Römerkita“ (Weißenberg), „Zauberhügel“ (Allerheiligen) und „Räuberhöhle“ (Allerheiligen). Wir bieten qualifizierte Förderung und Angebote für eine Vielzahl von Kindern im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt an.
Darüber hinaus sind wir ein im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Neuss geförderter Träger der Familienbildung und im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ein konstanter Partner des Jugendamtes der Stadt Neuss.
Wir engagieren uns im Bereich der interkulturellen Kinder- und Jugendarbeit und sind Träger der Offenen Ganztagsgrundschule „St. Martinus“ (Uedesheim).
Kinder haben eigene Sozial- und Grundrechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind. Alle Kinder haben ein Grundrecht auf Bildung, Erziehung und Betreuung, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer kulturellen und ethnischen Orientierung und unabhängig von der Lebenssituation der Eltern. Wir setzen uns offensiv für die Rechte der Kinder ein und tragen damit zu einer menschlichen und kinderfreundlichen Gesellschaft aktiv bei.
Als AWO orientieren wir uns am humanistischen Menschenbild. Wir gehen davon aus, dass Menschen von Geburt an über ein großes Potenzial an Fähigkeiten verfügen, dessen Entfaltung sie in die Lage versetzt, ihr Leben in Verantwortung für sich und andere zu gestalten. Für die Arbeit in unserer Tageseinrichtung bedeutet das, Kinder als eigenständige Personen ernst zu nehmen und Bildungs- und Erziehungsprozesse zu initiieren, in denen Kinder ihre Fähigkeiten und Potenziale entfalten können.
Die AWO in Neuss konkretisiert ihr Bildungsprofil auf der Grundlage ihrer Grundrichtung für Tageseinrichtungen für Kinder.
2. Entwicklung und Zielsetzung des Konzeptes und Handlungsleitfaden
Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) steht für umfassende Verbesserungen des Kinderschutzes in Deutschland. Es regelt den umfassenden und aktiven Kinderschutz und basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.
Unter anderem regelt das BKiSchG den Beratungsanspruch für die Träger von Einrichtungen und den zuständigen Leistungsträgern gegenüber den überörtlichen Trägern (Landschaftverband Rheinland / Landesjugendamt).
§ 8b SGB VIII
Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen(1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie
zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten.
(3) Bei der fachlichen Beratung nach den Absätzen 1 und 2 wird den spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Rechnung getragen.
Der neu aufgenommene § 8b SGB VIII beinhaltet eine Konkretisierung des schon bestehen-den Beratungsauftrages nach § 85 Absatz 2 Nr. 7 SGB VIII und zielt auf eine Qualifizierung des präventiven Kinder- und Jugendschutzes in Einrichtungen, insbesondere durch den Aufbau und die Verankerung von Strukturen und Verfahren sowie organisationsbezogener Maßnahmen.
„Kinder haben ein Recht auf Schutz und gewaltfreie Entwicklung.“ (§ 1631 Abs. 2 BGB)
Unsere Ziele sind:
- Schutz vor Gewalt – körperlicher, psychischer oder sexueller Art
- Schutz vor einer Gewalt fördernden Atmosphäre
- Schutz vor Diskriminierung, Bloßstellung und Ausgrenzung
- Die Rechte von Kindern zu stärken
- Mitarbeiter:innen das Bundeskinderschutzgesetz bewusst zu machen und die aktive Auseinandersetzung mit dem Gesetz zu fördern
- Gemeinsames verantwortliches Handeln im Team
- Risiken und Ressourcen zu erkennen
- Mitarbeiter:innen befähigen, in Verfahren des Kindesschutzes mit Hilfe von strukturierten Vorgaben kompetent zu agieren
Das vorliegende Konzept soll den Fachkräften Orientierung und Sicherheit geben. Die Leitlinien der AWO OV Neuss e. V. zum Schutz von Kindern in unserer Einrichtung und zur Gewaltprävention sind in unserem Qualitätsmanagementhandbuch bereits differenziert dargestellt und für alle Mitarbeiter:innen verbindlich.
Auf der Grundlage unseres Leitbildes, den Vorgaben des KiBiz und der UN-Kinderrechtskonvention haben die Kinder grundsätzlich ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung und diese Zusammenhänge sind auch in allen AWO-Kindertagesstätten kommuniziert und gehören zum pädagogischen Alltag.
Dennoch war die Auseinandersetzung mit der Bearbeitung der vorgegebenen Kriterien für ein ein spezifisches Präventionskonzept, um die Rechte von Kindern und deren Schutz differenziert und intensiv zu thematisieren, eine Weiterentwicklung unserer Qualität.
3. Kooperationsvereinbarung gem. §§ 8a, 72a SGB VIII
Die aktuell gültige, vom Träger und dem Kita-Team unterzeichnete sowie dem Elternrat bekannte und umgesetzte Kooperationsvereinbarung gemäß §§ 8a, 72a SGB VIII vom 30.03.2020 liegt unseren Einrichtungen vor und wird dem Team jährlich durch die Einrichtungsleitung vorgestellt und erläutert.
Parallel dazu wird der Elternbeirat in der Sitzung des Rates der Einrichtung jährlich informiert und die übrige Elternschaft hat die Möglichkeit, sich über das Protokoll der Sitzung darüber ebenfalls zu informieren.
Die Anforderungen für das Führungszeugnis der Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen sind in unserem Qualitätsmanagementhandbuch standardisiert. In der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern erwarten wir ebenfalls die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für die jeweilige Person, die das Kooperationsangebot mit den Kindern unserer Einrichtung durchführt.
Jede Kita kann auf mehrere insoweit erfahrene Fachkräfte zurückgreifen und sich untereinander beraten.
Zu unseren Kinderschutzfachkräften zählen:
- Dagmar Busch, stv. Leitung der AWO-Kita „Zauberhügel“
- Daniela Fengler, Fachberatung AWO Bezirksverband Niederrhein
- Sandra Lenders, Fachberatung Kitas+OGS der AWO Neuss und Kindheitspädagogin
- Venassa Oehlers, stv. Leitung der AWO-Kita „Villa Purzelbaum“
- Gisela Roth-Demirbilek, Sozialarbeiterin in der AWO-Kita „Die Weltentdecker“
- Michael Schmidt, Leitung der AWO-Kita „Villa Purzelbaum“
4. Risiko- und Ressourcenanalyse des eigenen Arbeitsfeldes
Um mögliche Risiken in unserem Arbeitsfeld zu identifizieren und Methoden zu ihrer Vermeidung zu entwickeln, erfordert es zuerst einmal ein offenes und konstruktives Miteinander im Team. In mehreren Dienstbesprechungen haben wir im Team Risiken bestimmt und parallel dazu Methoden und Absprachen entwickelt, um diesen zu begegnen Für uns gestaltete sich die Auseinandersetzung und Dokumentation anschaulich, indem wir Risiken und analog dazu die bereits bestehenden oder noch zu entwickelnde Ressourcen gegenüberstellten.
Neue Risiken die etwa aufgrund baulicher Veränderungen oder der Zusammenarbeit mit neuen Kooperationspartner entstehen können, werden nun anlassbezogen im Rahmen einer Dienstbesprechung bearbeitet.
5. Partizipation – Wir nehmen Kinder ernst
Kinder brauchen Erwachsene, die sie ernst nehmen, verstehen, unterstützen und sie vor Gefahren schützen. Sicherheit zu vermitteln und Lernprozesse verständnisvoll zu begleiten sind wesentliche Elemente unserer pädagogischen Arbeit.
Die Kinder in unseren Einrichtungen erleben Fachkräfte, die sie achten, wertschätzen und an denen sie sich positiv orientieren können. Die Kinder werden ermutigt, neue Erfahrungen zu machen, ihre Meinung zu äußern, Bedürfnisse angemessen einzufordern und Entscheidungen zu treffen.
In Teil 2 unserer Rahmenkonzeption Schutz und Prävention stellen wir die Beteiligung, Mitbestimmung und Beschwerdemöglichkeiten der Kinder, die unsere Einrichtung besuchen, im pädagogischen Alltag vor.
An dem gesamten Entwicklungsprozess werden Eltern beteiligt, indem sie regelmäßig über die Partizipationsmöglichkeiten der Kinder informiert werden.
6. Sexuelle Bildung
Gemeinsam mit einer Sozialtherapeutin und Fachberaterin der AWO-Beratungsstelle für Schwangerschaft, Sexualität und Partnerschaft Leverkusen erarbeiteten unsere Einrichtungsleiter:innen des AWO Bezirksverbands Niederrhein e. V. einen Leitfaden zur sexuellen Bildung.
Dieser wurde über die Fachberatung im Verbund an uns weitergegeben und wird mit unseren Einrichtungen weiterentwickelt. Angebote zur Fortbildung im Bereich sexuelle Bildung in Kindertageseinrichtungen stehen den Mitarbeiter:innen als Fortbildung des Bildungswerkes zur Verfügung.
Im Rahmen der Einarbeitung wird neuen Mitarbeiter:innen der Leitfaden vorgestellt.
7. Strukturiertes Vorgehen bei Hinweisen auf…
7.1 Vernachlässigung oder grenzüberschreitendes Verhalten oder Gewalt gegen Kinder durch Eltern bzw. im familiären Umfeld
Jeder junge Mensch hat gemäß § 1 Abs. 1 SGB VIII ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Der Schutz von Kindern vor Kindeswohlgefährdung ist im Bundeskinderschutzgesetz und im Kontext dazu im §§ 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung), 8b (Fachliche Beratung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) SGB VIII geregelt.
Verlässliche, gut ausgebaute Netzwerkstrukturen sind für den Kinderschutz unerlässlich. Ziel aller in Verbindung mit Kinderschutz stehenden Prozesse bzw. Maßnahmen ist es, die uns anvertrauten Kinder vor körperlichen und seelischen Schäden sowie vor Missbrauch und Gewalt zu schützen und im Interesse des Kindes die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, wenn gewichtige Anhaltspunkte von Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Wir verfügen über zahlreiche Instrumente, die uns im Verfahren Beobachten – Dokumentieren und Analysieren – Handeln kompetent agieren lassen. Näheres dazu in Teil 2 unserer Rahmenkonzeption Prävention und Schutz.
7.2 Vernachlässigung oder grenzüberschreitendes Verhalten oder Gewalt gegen Kinder durch Fachkräfte
Die konzeptionelle Verankerung von Partizipation und Beschwerdeverfahren soll den Kindern zu ihrem Recht verhelfen. Dabei gilt es, den Einfluss der pädagogischen Fachkräfte über die Kinder demokratisch zu begrenzen und die Kinder damit letztlich vor Missbrauch zu schützen.
Grundsätzlich sprechen wir in unserer Einrichtung von „präventivem Kinderschutz“. Unser Träger hat eine Reihe präventiver Maßnahmen entwickelt, die Mitarbeiter:innen Orientierung geben und in belasteten Situationen stärken, wozu Einarbeitungsgespräche, jährliche Personalentwicklungsgespräche, BEM-Gespräche und die Rahmenkonzeption zählen.
Maßnahmen zur Intervention wurden in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Einrichtungsleitungen, Fachberatung und unter Hinzunahme der Arbeitsergebnisse aller Teams zur Differenzierung der Begriffe pädagogisches Fehlverhalten, Vernachlässigung, Übergriffe sowie Gewalt bzw. Missbrauch erarbeitet.
Maßnahmen des intervenierenden Kinderschutzes und den dazugehörigen Verhaltensabläufen sind in Teil 2 unserer Rahmenkonzeption Prävention und Schutz hinterlegt.
7.3 Grenzüberschreitendes Verhalten oder Gewalt gegen Kinder durch Kinder
AWO-Rahmenkonzeption 2018
Zur Entwicklung sozialer Wertmaßstäbe erhalten die Kinder Orientierung und Kriterien, an denen sie ihr Handeln, ihre Entscheidungen und die Folgen für sich und andere altersentsprechend wahrnehmen und bewerten können. Diese leiten sich vom Menschenbild und den Werten der Arbeiterwohlfahrt ab: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und ökologisches Bewusstsein.
Die Kinder lernen partnerschaftlich, gewaltfrei und gleichberechtigt miteinander umzugehen. Sie werden in die Lage versetzt, Konflikte nach demokratischen Regeln auszutragen und individuelle soziale, ethnische und soziokulturelle Unterschiede zu respektieren und zu achten.
8. Kontinuierliche Information an Fachkräfte, Eltern und Kinder
Fachkräfte, Eltern und Kinder werden kontinuierlich über das spezifische Präventionskonzept informiert. Den Mitarbeiter:innen unserer Einrichtungen stehen hierzu sehr differenzierte Möglichkeiten zur Verfügung.
Qualitätsmanagementhandbuch: Für alle Mitarbeiter:innen jederzeit zugänglich. In Qualitätszirkeln und Konferenzen wird das Qualitätsmanagementhandbuch kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert.
Rahmenkonzeption: Die Rahmenkonzeption beschreibt verbindlich und differenziert die Ziele unserer pädagogischen Arbeit analog zu den Bildungsgrundsätzen NRW.
Einrichtungsspezifische Konzeptionen: Die einrichtungsspezifische Konzeption ergänzt die Rahmenkonzeption und beschreibt die Schwerpunkte unserer Einrichtung. Das Qualitätsmanagementhandbuch und die unterschiedlichen Konzeptionen werden den Fachkräften im Rahmen des Einarbeitungsgesprächs vorgestellt und erläutert. Alle Konzeptionen werden jährlich im Rahmen einer Dienstbesprechung überprüft und weiterentwickelt. Flyer und Plakate zu den Kinderrechten sind in unseren Kindertageseinrichtung für die Kinder präsent. Der partizipatorische Gedanke wird mit den Kindern weiterentwickelt und ist in unseren Einrichtungen gelebter Alltag. Das Rahmenkonzept Prävention und Schutz sowie die dazugehörigen Handlungsleitfäden wird den Eltern mit der einrichtungsspezifischen Konzeption in der ersten oder zweiten Sitzung des Rates der Einrichtung des jeweiligen Kindergartenjahres vorgestellt.
Teil 2: Sammlung der Werkzeuge und Dokumente
Unser Leitbild
Die Arbeiterwohlfahrt kämpft mit ehrenamtlichem Engagement und professionellen Dienstleistungen für eine sozial gerechte Gesellschaft.
- Wir bestimmen, vor unserem geschichtlichen Hintergrund als Teil der Arbeiterbewegung, unser Handeln durch die Werte des freiheitlich-demokratischen Sozialismus: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.
- Wir sind ein Mitgliederverband, der für eine sozial gerechte Gesellschaft kämpft und politisch Einfluss nimmt. Dieses Ziel verfolgen wir mit ehrenamtlichem Engagement und professionellen Dienstleistungen.
- Wir fördern demokratisches und soziales Denken und Handeln. Wir haben gesellschaftliche Visionen.
- Wir unterstützen Menschen, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten und fördern alternative Lebenskonzepte.
- Wir praktizieren Solidarität und stärken die Verantwortung der Menschen für die Gemeinschaft.
- Wir bieten soziale Dienstleistungen mit hoher Qualität für alle an.
- Wir handeln in sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und internationaler Verantwortung und setzen uns nachhaltig für einen sorgsamen Umgang mit vorhandenen Ressourcen ein.
- Wir wahren die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit unseres Verbandes; wir gewährleisten Transparenz und Kontrolle unsere Arbeit.
- Wir sind fachlich kompetent, innovativ, verlässlich und sichern dies durch unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Leitbild für unsere Kindertageseinrichtungen
Mit unseren Tageseinrichtungen für Kinder erbringen wir eine sozialpolitisch unverzichtbare Dienstleistung für die Gesellschaft. Wir bieten den Rahmen für eine positive Entwicklung von Kindern, unterstützen Eltern bei der Bildung, Betreuung, Erziehung ihrer Kinder und leisten mit unseren bedarfsgerechten und flexiblen Angeboten einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Unsere Tageseinrichtungen für Kinder verstehen sich als Kinderzentren im Gemeinwesen. Sie sind Orte der Begegnung und Ausgangspunkt vielfältiger Kontakte und Aktivitäten. Wir beteiligen uns aktiv an der sozialraumorientierten Vernetzung und Zusammenarbeit zum Nutzen der Kinder und ihrer Familien. Wir verstehen uns als Glied einer Präventionskette, die nachhaltig von der Geburt bis zum Berufseintritt wirkt.
Akzeptanz und Offenheit ist unsere zentrale Leitorientierung für die gemeinsame Förderung von Kindern mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund. Wir berücksichtigen die individuellen Familien- und Lebensbedingungen aller Kinder und Eltern. Die Integration von Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund und die besondere Unterstützung von Kindern, die in Armut leben oder von Armut bedroht sind, sind ebenso Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit wie die Integration und Förderung behinderter Kinder. Der Leitgedanke der Inklusion ist für unsere Einrichtungen und ihre Aktivitäten bindend.
In unseren Tageseinrichtungen stellen wir das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Wir setzen uns dafür ein, allen Kindern gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen zu ermöglichen. Bei der Gestaltung unserer Arbeit achten wir die aktuellen kindlichen Bedürfnisse ebenso wie die Entwicklung zukunftsorientierter Kompetenzen.
Wir wertschätzen der Individualität des Kindes, seiner Bedürfnisse und Verhaltensweisen. Die Grundrechte aller Kinder – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht und ihrem kulturellen Hintergrund – werden in unseren Tageseinrichtungen für Kinder entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention geachtet und beachtet.
Unser Ziel ist es, Kinder zu befähigen, ihr Leben verantwortlich zu gestalten und mit Unsicherheiten und Veränderungen umgehen zu lernen. In unseren Tageseinrichtungen vermitteln wir Kindern Werte analog des Leitbildes der Arbeiterwohlfahrt. Wir fördern durch kindgerechte Bildungs- und Erziehungsprozesse ihre Ich-, Sozial- und Sachkompetenz als wesentliche Bereiche der Persönlichkeitsentwicklung. Wir gehen davon aus, dass alle Kinder über große Entwicklungspotentiale verfügen und sich die Welt auf Kind spezifische Weise aneignen wollen.
Im Rahmen des situationsorientierten Ansatzes begleiten, fördern und unterstützen wir kindliche Lern- und Entwicklungsprozesse in einer Atmosphäre von Vertrauen, Geborgenheit und Akzeptanz. Wir ermöglichen Kindern ausreichend Freiräume und unterstützen ihre Eigeninitiative und ihre Eigenaktivität.
Wir legen großen Wert auf die professionelle Gestaltung von Interaktionsprozessen und sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst. Im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit in unseren Tageseinrichtungen stehen der Aufbau entwicklungs- und vertrauensfördernder Beziehungen, die Gestaltung lebensweltorientierter Lernprozesse und die Beteiligung der Kinder an Entscheidungen.
Name des Dokuments: Leitbild Tageseinrichtungen (AWO Bezirksverband Niederrhein)
Wo zu finden? awoneuss.de/freigabe/awo-nr_leitbild-kitas.pdf
Zusammenarbeit mit der Stadt Neuss sowie dem Jugendamt (Frühe Hilfen)
Die Stadt Neuss hat das Netzwerk „Frühe Hilfen“ aufgrund des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) – § 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen geschaffen. Sie verstehen sich als systemübergreifendes Strukturnetzwerk.
Die Gesamtverantwortung und die Koordination liegt bei dem Sachgebiet der Frühen Hilfen des Jugendamtes der Stadt Neuss. Es besteht die Kooperationsvereinbarung „Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Netzwerk „Frühe Hilfen“ in der Stadt Neuss und die Vereinbarung zur Sicherung des Schutzauftrages (sog. „8a-Vereinbarung“.)
Ziel der Kooperationen ist es, dass alle beteiligten Institutionen und Einzelpersonen gemeinsam das Ziel verfolgen, die präventive Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten und der Förderung guter Bedingung des Aufwachsens in der Stadt Neuss sicherzustellen und zu gestalten.
Es ist ein multiprofessionelles Hilfesystem, was Familien helfen soll, bereits bestehende Probleme oder Belastungen abzubauen, unterstützt zu werden und die entsprechenden Hilfen zu erlangen. Schon vor der Geburt können sich werdende Mütter bei Bedarf Hilfe holen. Beispielweise sind in gynäkologischen oder Hebammen-Praxen Berater:innen tätig. Diese beraten die Schwangeren und können Unterstützung, Hilfen oder ähnliche Bedarfe vermitteln. Nach der Geburt werden die Familien zur Geburt ihres Kindes von der Stadt Neuss mit einem Begrüßungspaket empfangen. Sind dann weitere Hilfen notwendig, können die Familien sich Beratung beim Jugendamt, Kinderärzt:innen oder entsprechenden Fachinstitutionen holen.
In regelmäßig stattfinden Arbeitskreisen tauschen sich die Fachbereiche, Träger und Institutionen über den Kinderschutz in der Stadt Neuss aus. Es finden Fachtagungen oder Fortbildungen statt.
Aktuell gültige, vom Träger unterzeichnete und dem Team sowie Elternrat bekannte Kooperationsvereinbarung gem. §§ 8a und 72a SGB VIII
- Unterschriebene Vereinbarung zur Sicherung des Schutzauftrages (8a-Vereinbarung), Stand: 30.06.2020
- QMH-Formular (Anforderung Führungszeugnis Ehrenamt § 30a Abs. 2 BZRG), am Ende des Dokuments zu finden.
- Insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkräfte:
- Dagmar Busch, stv. Leitung der AWO-Kita „Zauberhügel“
- Daniela Fengler, Fachberatung AWO Bezirksverband Niederrhein
- Sandra Lenders, Fachberatung Kitas+OGS der AWO Neuss und Kindheitspädagogin
- Venassa Oehlers, stv. Leitung der AWO-Kita „Villa Purzelbaum“
- Gisela Roth-Demirbilek, Sozialarbeiterin in der AWO-Kita „Die Weltentdecker“
- Michael Schmidt, Leitung der AWO-Kita „Villa Purzelbaum“
Name des Dokuments: Zertifikate der insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkräfte
Wo zu finden? In der Anlage zu dieser Rahmenkonzeption
Risiko- und Ressourcenanalyse des eigenen Arbeitsfeldes
Regelmäßig werden in den einzelnen Kitas Schulungen an Konzeptions- bzw. Dienstbesprechungen zum Thema Kinderschutz durchgeführt. Die Fachberatung vom AWO Bezirksverband Niederrhein übernimmt die Schulungen für die Teams.
Hierbei geht es um folgende Themen:
- Gesetzliche Grundlagen
- Gewichtige Anhaltspunkte
- Anhaltspunkte beim Kind
- Wahrnehmen, Bewerten, Handeln
An Konzeptionstagen wird der Kinderschutz ständig aktualisiert.
Name des Dokuments: Handout für die Teams
Wo zu finden? In der Anlage zu dieser Rahmenkonzeption
In regelmäßig stattfinden Fallbesprechungen tauschen sich die Teams über die Beobachtungen von einzelnen Kindern aus. Wird ein Verdacht im Team bestätigt, werden die entsprechenden Maßnahmen einberufen.
Partizipation
Dokumentation von Beteiligung, Mitbestimmung und Beschwerdemöglichkeiten der Kinder unserer Einrichtungen:
- Teilöffnung: „Wo, wann, mit wem, was und wie spiele ich?“
- situationsorientierter Ansatz ermöglicht hohes Maß an Selbstbestimmung
- am Kind orientierte Auswahl von Projekt- und Einrichtungsthemen sowie Spielmaterialien und Bilderbüchern
- Menüauswahl durch die Kinder
- Reflexion von Festen und Feiern
- selbstbestimmte Übernahme von Alltagstätigkeiten im Alltag
- Gruppensprecher :innen
- Kinderkonferenz
- selbstgewähltes Frühstücksangebot durch offene Darreichungsform
- Mitbestimmung bei Ausflügen: „Wo gehen wir hin und was möchten wir machen?“
- Mitbestimmung bei der Gestaltung der Gruppe
- Gestaltung des Morgenkreises
Name des Dokuments: Grundsätze und Ziele
Wo zu finden? In der Anlage zu dieser Rahmenkonzeption
Sexuelle Bildung
Aus: So früh, 13. Auflage, 04/2021:
Uns ist bewusst, dass in den Familien unterschiedlich mit dem Thema Sexualität umgegangen wird. Als Bildungsinstitution ist es jedoch unser Auftrag, die Entwicklung der Kinder in unseren Einrichtungen altersgemäß und individuell zu fördern und zu begleiten. Dies beinhaltet auch die sexuelle Bildung von Anfang an. Häufig ist unsere Vorstellung von sexueller Bildung jedoch vorbelastet und weckt eine Mischung aus Ehrfurcht und unangenehmen Gefühlen. Daher ist es wichtig, Mädchen und Jungen in den ersten Lebensjahren in den verschiedenen Phasen kindlicher Sexualität und damit auch in ihrer gesamten Persönlichkeitsentwicklung respektvoll zu begleiten. Wir möchten, dass Kinder die eigene Sexualität positiv erfahren, lernen, die eigenen Gefühle und die Gefühle anderer Menschen zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren, „nein“ sagen können, wenn ihnen etwas nicht gefällt, durch altersentsprechendes Wissen über ihren eigenen Körper Selbstbestimmung und eine körperbejahende Haltung erfahren, die sie damit auch vor Missbrauch schützen sowie den gleichberechtigten Umgang zwischen Mädchen und Jungen erleben und akzeptieren. Kindliche Sexualität kann sich positiv entfalten, wenn Sorgeberechtigte und pädagogische Mitarbeiter:innen dem Thema gegenüber offen sind und die Kinder gut begleiten.
Strukturiertes Vorgehen bei Hinweisen auf Vernachlässigung, grenzüberschreitendes Verhalten oder Gewalt gegen Kinder durch Eltern bzw. im familiären Umfeld
Name der Dokumente: Kinderschutz-Standard, Formular Kindesschutz – Erste Einschätzung, Kindesschutz – Risikoeinschätzung, Formular „Weitergabe an das Jugendamt“
Wo zu finden? In der Anlage zu dieser Rahmenkonzeption
Name des Dokuments: Formular „Dokumentation“
Wo zu finden? Frühwarnsystem der Stadt Neuss („So Früh“);
(für alle Altersstufen sind entsprechende Bögen vorhanden)
Name des Dokuments: Kontaktdaten unserer Kinderschutzfachkräfte
Wo zu finden? Im Anhang
Strukturiertes Vorgehen bei Hinweisen auf grenzüberschreitendes Verhalten oder Gewalt gegen Kinder durch Kinder
Name des Dokumente: Formular: Dokumentation
Wo zu finden? Hierfür ist im QM-System ein K.1.4 FB 03 Beobachtungsblatt vorgesehen
Anhang
Liste der Kinderschutzfachkräfte bei der AWO Neuss
Dagmar Busch
AWO-Kita „Zauberhügel“, Horremer Straße 40, 41470 Neuss
02131 / 92 74 900, dagmarbusch@awoneuss.de
Daniela Fengler
AWO Bezirksverband Niederrhein, Lützowstraße 32, 45141 Essen
0201 / 3105-128, 0170 / 76 85 697, daniela.fengler@awo-niederrhein.de
Sandra Lenders
AWO Ortsverein Neuss, Krefelder Straße 68, 41460 Neuss
02131 / 7087-200, 0162 / 13 94 575, sandralenders@awoneuss.de
Venassa Oehlers
AWO-Kita „Villa Purzelbaum“, Bahnhofstraße 21, 41472 Neuss
02131 / 20 31 68, vanessaoehlers@awoneuss.de
Gisela Roth-Demirbilek
AWO-Kita „Die Weltentdecker“, Kaarster Straße 14, 41460 Neuss
02131 / 38 39 625, giselarothdemirbilek@awoneuss.de
Michael Schmidt
AWO-Kita „Villa Purzelbaum“, Bahnhofstraße 21, 41472 Neuss
02131 / 20 31 68, michaelschmidt@awoneuss.de
Jugendämter
Zuständiges Jugendamt: Stadt Neuss
Ansprechpartnerin Kinderschutz: Andrea Samaras
Frühe Hilfen, Jugendamt der Stadt Neuss
02131 / 905321, andrea.samaras@stadt.neuss.de
Ansprechpartner:innen Kindertageseinrichtungen: Holger Hofmann, Eva Isenrath, Sandra Kunze, Ulrike Lehmann, Isabel Egerland