Inhaltsübersicht
1. Vorstellung der AWO als Trägerin
2. Personalanforderungen für die Kindertagesbetreuung
3. Grundlagen unserer pädagogischen Arbeit
3.1 Das Kind steht im Mittelpunkt
3.2 Das Bild vom Kind
3.3 Eingewöhnung
3.4 Bildung ist Selbstbildung
3.5 Entwicklungsbeobachtung und Dokumentation
3.6 Partizipation
3.7 Inklusion
3.8 Gewalt und Prävention
3.9 Sprachförderung
3.10 Beschwerdemanagement
4. Gemeinsam für das Kind
4.1 Eltern als Partner
4.2 Vernetzungen im Gemeinwesen
4.3 Zusammenarbeit mit Grundschulen
4.4 Zusammenarbeit mit Fachdiensten
5. Qualität sichern und entwickeln
6. Geltungsbereich dieser Rahmenkonzeption und Ergänzung durch eine einrichtungsspezifische Konzeption
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Konzeptionen
Rahmenkonzeptionen
↳ Pädagogik
↳ Prävention und Schutz
↳ Inklusion
↳ plusKITA
Einzelkonzeptionen
↳ „Villa Purzelbaum“
↳ „Die Weltentdecker“
↳ „Lange Hecke“
↳ „Zauberhügel“
↳ „Räuberhöhle“
↳ „Die Römerkita“
1. Vorstellung der AWO als Trägerin
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist ein unabhängiger, mitgliederunterstützter Wohlfahrtsverband und wurde im Dezember 1919 gegründet. Sie setzt sich mit ihrem Leitbild und ihren Aufgabenfeldern für eine sozial gerechte Gesellschaft ein, die durch Politikgestaltung Benachteiligungen ausgleicht und allen Menschen den Zugang zu Bildung, Ausbildung, Kultur und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Sie leistet ihre Aufgaben ohne nach politischer, ethischer, kultureller, nationaler oder konfessioneller Zugehörigkeit zu fragen.
Die AWO betreibt seit ihrem Bestehen Tageseinrichtungen für Kinder als unverzichtbaren Teil der sozialen Infrastruktur. Sie trägt somit zur positiven Gestaltung der Lebensbedingungen von Familien, zur Chancengleichheit und sozialen Gerechtigkeit bei und bietet konkrete Hilfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir als AWO OV Neuss werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag mit den entsprechenden qualitativen und finanziellen Absicherungen erhalten bleibt.
In Neuss sind wir anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII und seit über 20 Jahren Träger der Kindertageseinrichtungen „Villa Purzelbaum“ (Holzheim), „Die Weltentdecker“ (Vogelsang), „Lange Hecke“ (Furth), „Die Römerkita“ (Weißenberg), „Zauberhügel“ (Allerheiligen) und „Räuberhöhle“ (Allerheiligen). Wir bieten qualifizierte Förderung und Angebote für eine Vielzahl von Kindern im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt an.
Darüber hinaus sind wir ein im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Neuss geförderter Träger der Familienbildung und im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ein konstanter Partner des Jugendamtes der Stadt Neuss.
Wir engagieren uns im Bereich der interkulturellen Kinder- und Jugendarbeit und sind Träger der Offenen Ganztagsgrundschule „St. Martinus“ (Uedesheim).
Kinder haben eigene Sozial- und Grundrechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind. Alle Kinder haben ein Grundrecht auf Bildung, Erziehung und Betreuung, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer kulturellen und ethnischen Orientierung und unabhängig von der Lebenssituation der Eltern. Wir setzen uns offensiv für die Rechte der Kinder ein und tragen damit zu einer menschlichen und kinderfreundlichen Gesellschaft aktiv bei.
Als AWO orientieren wir uns am humanistischen Menschenbild. Wir gehen davon aus, dass Menschen von Geburt an über ein großes Potenzial an Fähigkeiten verfügen, dessen Entfaltung sie in die Lage versetzt, ihr Leben in Verantwortung für sich und andere zu gestalten. Für die Arbeit in unserer Tageseinrichtung bedeutet das, Kinder als eigenständige Personen ernst zu nehmen und Bildungs- und Erziehungsprozesse zu initiieren, in denen Kinder ihre Fähigkeiten und Potenziale entfalten können.
Die AWO in Neuss konkretisiert ihr Bildungsprofil auf der Grundlage ihrer Grundrichtung für Tageseinrichtungen für Kinder.
2. Personalanforderungen für die Kindertagesbetreuung
Der Personaleinsatz richtet sich nach der Personalvereinbarung zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Die Bezahlung richtet sich angelehnt an den Tarifvertrag AWO NRW. Die Wochenarbeitszeit beträgt bei Vollzeitbeschäftigten 39 Stunden.
In diesem Zusammenhang ist es uns wichtig, auch männliche Erzieher bzw. Kinderpfleger zu beschäftigen, damit Kinder die Möglichkeit bekommen, Rollenbilder von Mann und Frau, Diversität und Mitarbeiter:innen aus allen Kulturen kennenzulernen.
Mit dem Willy-Könen-Bildungswerk (WKB) unterhält die AWO ein eigenes Bildungswerk für ihre Mitarbeiter:innen. Das WKB hat gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) eine Qualifizierung zur Fachkraft entwickelt, an der alle in der Kindertageseinrichtung tätigen Mitarbeiter:innen (Qualifizierte pädagogische Fachkräfte wie z. B. Kinderschutzfachkräfte, U3-Fachkräfte oder Inklusionsfachkräfte) sukzessive teilnehmen werden. Selbstverständlich achten wir bei der Einstellung darauf, dass eine entsprechende Qualifizierung besteht.
Unsere Teams bestehen aus vielfältigen Mitarbeitern:innen mit diversen Qualifikationen: Sozialpädagog:innen, Kindheitspädagog:innen, Erzieher:innen, Heilpädagog:innen, Kinderpfleger:innen, Sozialassistent:innen, Logopäd:innen, Motopäd:innen, Praxisintegrierte Auszubildende (sog. PiA) und Erzieher:innen im Anerkennungsjahr sowie Praktikant:innen von Fachschulen und Student:innen.
3. Grundlagen unserer pädagogischen Arbeit
3.1 Das Kind steht im Mittelpunkt
Für uns stehen die Kinder im Mittelpunkt, jedes Kind soll sich entsprechend seiner Stärken und Schwächen, sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln. Kinder haben das Recht auf Mitbestimmung und Selbstbestimmung, ihre Rechte einzuhalten und umzusetzen. Wir respektieren die Rechte jedes einzelnen Kindes.
Recht auf Selbstbestimmung: Jedes Kind hat das Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Es hat das Recht auf Freiräume, die es nach eigenen Interessen gestalten kann. Jedes Kind ist zur Mitsprache und Mitentscheidung berechtigt, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinsacht in der Einrichtung betreffen. Jedes Kind hat das Recht auf körperliche Selbstbestimmung.
Recht auf Gesundheit: Jedes Kind hat ein Recht auf Gesundheit in einem ganzheitlichen Sinne und auf die Behandlung von Krankheiten. Kinder haben ein Recht auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung und genügend Ruhezeiten. Die Erwachsenen haben die Fürsorge für die Gesundheit des Kindes. Jedes Kind hat das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Keinem Kind darf Essen aufgezwungen werden.
Recht auf Fürsorge: Jedes Kind hat das Recht auf Schutz und Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind. Jedes Kind hat das Recht auf Hilfe, Sicherheit und Unterstützung. Kinder haben das Recht, von qualifizierten Fachkräften betreut und begleitet zu werden, die auf ihre Bedürfnisse und Entwicklungsbedarfe eingehen.
Recht auf Gewaltfreiheit: Kinder haben ein Recht auf umfassenden Schutz vor Gewalt. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreies Miteinander, auf gewaltfreie Erziehung, Bildung und Betreuung. Kindern darf kein körperlicher oder seelischer Schaden zugefügt werden. Jedes Kind hat das Recht auf Sicherheit und Unterstützung.
Recht auf Bildung: Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und Förderung seiner Entwicklung.
Recht auf Beteiligung: Jedes Kind hat das Recht an Entscheidungen mitzuwirken, die sein eigenes Leben und das Leben der Gemeinschaft in der Einrichtung betreffen. Interessen und Wünsche von Kindern müssen berücksichtigt und miteinbezogen werden.
Recht auf Privatsphäre: Jedes Kind hat das Recht auf eine Privatsphäre und auf Rückzugsmöglichkeiten.
Recht auf Meinungsfreiheit: Jedes Kind hat das Recht, eine eigene Meinung zu haben und sie frei zum Ausdruck zu bringen. Es darf seine Wünsche anderen Menschen mitteilen. Die beteiligten müssen den Kindern zu hören. Jedes Kind hat ein Recht darauf, dass es in seinem Meinungsbildungsprozess auf Wunsch Unterstützung erhält.
Recht auf Eigentum: Jedes Kind hat das Recht, Eigentum zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen. Niemandem darf Eigentum weggenommen werden. Kinder dürfen selbst entscheiden, ob und wem sie etwas abgeben.
Recht auf Freizeit und Ruhe: Jedes Kind hat ein Recht auf Ruhe und Freizeit. Es hat das Recht, sich altersgerecht zu bewegen, zu spielen, sich zu erholen oder sich kreativ zu betätigen.
Recht auf Information und Mediennutzung: Jedes Kind hat das Recht, durch pädagogische Begleitung den angemessenen und altersgerechten Umgang mit vielfältigen Medien zu lernen.
Recht auf rechtliche Aufklärung: Kinder haben das Recht, über ihre Rechte aufgeklärt zu werden. Sie haben das Recht, sich zu beschweren, sowie darauf, dass ihren Beschwerden nachgegangen und ihr Recht gewahrt wird.
3.2 Das Bild vom Kind
„Der neugeborene Mensch kommt – als ‚kompetenter Säugling‘ zur Welt – dies belegt, die entwicklungspsychologische und neurowissenschaftliche Säuglings- und Kleinkindforschung. Bereits unmittelbar nach der Geburt beginnt der Säugling, seine Umwelt zu erkunden und mit ihr in Austausch zu treten.“ (aus: Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder, 2022)
Wir orientieren uns am humanistischen Menschenbild. Wir gehen davon aus, dass Menschen von Geburt an über ein großes Potenzial an Fähigkeiten verfügen, dessen Entfaltung, sie in die Lage versetzt, ihr Leben in Verantwortung für sich und andere zu gestalten.
Das Kind gestaltet seine Bildung und Entwicklung von Geburt an aktiv mit. Kinder können direkt ihre Bedürfnisse äußern und nehmen ihre Umwelt wahr. Sie erkunden ihre Umwelt und nehmen diese wahr. Jedes einzelne Kind unterscheidet sich von seiner Persönlichkeit, sowie seiner Individualität von anderen Kindern. Alle Kinder sind ein Teil unserer Gesellschaft.
Wir nehmen alle Kinder mit ihren Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten da auf, wo sie stehen. Jedes Kind ist für uns eine eigenständige Persönlichkeit und individuell, sowie einzigartig. Sie verfügen über Selbstkompetenz und Selbstbewusstsein. Kinder sind Akteure und Konstrukteure ihrer Bildungs- und Lernprozesse.
Alle Kinder haben ein Grundrecht auf Bildung, Erziehung und Betreuung, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer kulturellen und ethnischen Orientierung und unabhängig von der Lebenssituation der Eltern.
3.3 Eingewöhnung
Mit der Aufnahme in eine Tageseinrichtung beginnt für ein Kind ein neuer Lebensabschnitt, der mit einem zeitweisen Abschied von den gewohnten und vertrauten Bezugspersonen verbunden ist. Für eine gute Eingewöhnung ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller beteiligten Parteien wichtig.
Daher ist die Eingewöhnung ein entscheidender Schlüsselprozess, den wir unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Lebensgewohnheiten der Kinder und Eltern differenziert vorbereiten und gestalten. Das grundlegende Ziel der Eingewöhnung besteht darin, während der Anwesenheit der Bezugsperson eine tragfähige Beziehung zwischen Fachkraft und Kind aufzubauen. Wir nehmen das Kind da auf, wo es steht mit allen seinen Bedürfnissen.
Für das Kind beginnt ein neuer Lebensabschnitt, die Trennung von den Eltern findet statt und das Kind lernt sich zu lösen. Der Aufbau zu einer Bezugsperson findet statt und das Kind lernt zu teilen und seine Bedürfnisse klar zu signalisieren. Es lernt neue Kinder kennen und erfährt, dass es noch mehrere Kinder in der Gruppe gibt und lernt mit Konkurrenz umzugehen. Die Anpassung an die neue Umgebung beginnt und das Kind muss sich hier orientieren, sowie Rituale annehmen. Neue Regeln kommen auf das Kind zu, dieses mit es lernen und umsetzen.
Auch auf Eltern kommen neue Herausforderungen zu. Hier spielt die vertrauensvolle Beziehung zu den pädagogischen Mitarbeitern:innen eine große Bedeutung, Eltern müssen ihr Kind loslassen können und die notwendige Geduld und Zeit mitbringen. Kinder brauchen von ihren Eltern das Vertrauen, dass sie gemeinsam den neuen Lebensabschnitt gehen können.
Die pädagogischen Fachkräfte müssen ebenfalls zu dem Kind und den Eltern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufbauen. Dem Kind zeigen sie gegenüber Empathie. Jedes Kind hat unterschiedliche Bedürfnisse mit denen es aufgenommen wird, hierfür benötigt es die notwendige Geduld und Zeit. Ein entscheidender Faktor für einen erfolgreichen Prozess der Eingewöhnung ist Zuneigung und Wertschätzung, die alle Beteiligten dem Kind entgegenbringen.
Erstkontakt:Die Anmeldung erfolgt über den Kita-Navigator der Stadt Neuss durch die Eltern von zu Hause aus, im Jugendamt oder vor Ort in der gewünschten Kita. Jedes Jahr bieten wir interessierten Eltern Informationstage oder Tage der offenen Tür zum Kennenlernen der Einrichtung, der Mitarbeitenden und des pädagogischen Konzepts an.
3.4 Bildung ist Selbstbildung
Unsere Bildungsarbeit in der Tageseinrichtung für Kinder orientiert sich an dem Leitbild der AWO, dem gesetzlich verankerten Auftrag im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW, der Bildungsvereinbarung NRW und damit verbundenen Grundsätzen zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich und an fachwissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die 10 Bildungsbereiche des Landes NRW werden in unserer Einrichtung umgesetzt. Die Bildungsbereiche sind nicht immer klar voneinander zu trennen, sondern greifen ineinander und bedingen sich sowie das Lernen und Erfahren des Kindes gegenseitig.
Die wichtigsten Punkte der einzelnen Bildungsbereiche sind im Folgenden aufgeführt:
Bewegung
- Natürlicher Bewegungsdrang des Kindes soll frei ausgelebt werden
- Förderung der motorischen, kognitiven und sozialen Fertigkeiten
- Gesundheit und körperliche Entwicklung wird gestärkt
Körper, Gesundheit und Ernährung
- Körperliches und seelisches Wohlbefinden fördern
- Bewusstsein für gesunde Ernährung
- Persönlichkeitsentwicklung fördern
- Hygienebewusstsein fördern und unterstützen
Sprache und Kommunikation
- Sprachentwicklung und Wortschatzerweiterung fördern und fordern
- Kommunikation ist die wichtigste Grundlage für ein Miteinander
- Mehrsprachigkeit fördern
Soziale und interkulturelle Bildung
- Entwicklung von Selbst- und Fremdbewusstsein fördern
- Gemeinsames Miteinander fordern und begleiten
Musisch-ästhetische Bildung
- Förderung der Phantasie der Kinder wird angeregt
- Kreativen Umgang mit verschiedenen Materialien unterstützen
- Problemlösungskompetenz stärken
Religion und Ethik
- Interkulturelle Öffnung anbieten
- Multikulturell geprägten Alltag gestalten
- Toleranz und Akzeptanz fördern
Mathematische Bildung
- Verständnis für Mengen, Formen und Zahlen fordern
Naturwissenschaftlich-technische Bildung
- Neugierde und Entdeckergeist fördern
- Erleben von Wirkungszusammenhängen bilden
- Umwelt wahrnehmen und erleben
Ökologische Bildung
- Achtsamen Umgang mit der Umwelt fördern und fordern
- Ressourcenschonenden Umgang mit allen Materialien lernen
- Verantwortung übernehmen
Medien
- Medien zu Übungszwecken nutzen
3.5 Entwicklungsbeobachtung und Dokumentation
Um Kinder entsprechend ihrer Bedürfnisse, Fähigkeiten und Herkunft individuell in ihrer Entwicklung unterstützen zu können, ist für die Planung, Umsetzung und Reflexion von Bildungsprozessen eine qualifizierte Entwicklungsbeobachtung notwendig.
Auf Grundlage der Situationsanalyse und der regelmäßigen Entwicklungsbeobachtung leiten wir Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen für die ganzheitliche pädagogische Bildungsarbeit ab. Im Mittelpunkt stehen auch dabei die Bedürfnisse, Interessen und aktuellen Themen der Kinder.
Im Rahmen der gesetzlich verankerten alltagsintegrierten Sprachförderung arbeiten wir mit dem Beobachtungsbogen BaSiK Zimmer 2019c, einem Beobachtungsinstrument, mit dem der Prozess der kindlichen Sprachentwicklung vom Eintritt in die Kita bis zum Schuleintritt im pädagogischen Alltag bebachtet werden kann.
3.6 Partizipation
Partizipation von Kindern bedeutet, die Kinder in Entscheidungen einzubeziehen, die deren Leben oder das Leben der Gemeinschaft – also das der Kita betreffen. Diese ist sehr wichtig, um die Selbstständigkeit, die Selbsttätigkeit und das Selbstwertgefühl sowie die Demokratiebildung zu fördern.
Aus diesem Grund gibt es in unserer Einrichtung wöchentlich, Kinderkonferenzen und Leiterrunden im Büro und 14-tätig eine Sitzung des Kinderrates. Zukünftig implementieren wir die Kindervollversammlung, die aus allen Kindern der Gruppen mit Begleitung oder Mitarbeitenden der Kita bestehen. Der Kinderrat entscheidet über Themen, wie z. B. das Motto der Karnevalsfeier, Gestaltung der Eingangshalle oder Gestaltung des Sommerfestes. In jeder Gruppe werden zwei Kinder als Delegierte/Gruppensprecher für den Kinderrat gewählt.
Weiterhin haben auch die angehenden Schulkinder in vielen Entscheidungen bezüglich Verlauf, Themen zu Inhalten der Vorschularbeit ein Mitsprache und Mitbestimmungsrecht.
Jeden Tag gibt es etliche Entscheidungen, die von Kindern getroffen werden können, so etwa die Auswahl des Essens, der Ausflugsorte, der Projektthemen, des Materials und ähnliches. Darüber hinaus sollen Kindern Freiräume für selbstbestimmtes Arbeiten und Handeln ermöglicht werden damit sie sich kompetent erleben können.
3.7 Inklusion
Inklusion, bedeutet für uns, dass alle Kinder in die Gemeinschaft eingeschlossen werden. Jedes einzelne Kind ist gleichberechtigt, an allen Tätigkeiten teilzuhaben und diese mitzugestalten – unabhängig von seinen Fähigkeiten, von seiner ethischen, kulturellen oder sozialen Herkunft, seinem Geschlecht oder von seinem Alter. Inklusion betrachtet den Menschen als Teil der Gemeinschaft.
Inklusion begrüßt die Vielfalt aller Kinder und entscheidet nicht über einen bestimmten Platz eines Kindes in seiner sozialen Gruppe. Inklusion geht vielmehr von der Besonderheit und den individuellen Bedürfnissen eines jeden Kindes aus und verlangt den Blick auf die gesamte Persönlichkeit des Kindes. Inklusion tritt ein für das gleiche Recht aller Kinder. Der Inklusionsgedanke besagt, dass alle Kinder und ihre Erzieher:innen miteinander und voneinander lernen. Kein Kind soll ausgesondert werden, weil es den Anforderungen nicht entsprechen kann.
Inklusion will auch die Rahmenbedingungen an den Bedürfnissen und Besonderheiten der Kinder ausrichten. Die Strukturen haben sich den individuellen Bedürfnissen anzupassen. So entwickeln sich Bildungseinrichtungen zu einem fördernden und herausfordernden Ort für alle Kinder. Der Inklusionsgedanke wertschätzt alle Anteile eines Kindes, will Bildungsgerechtigkeit erzielen und baut somit Bildungsbarrieren ab.
Für nähere Informationen verweisen wir auf unsere „Rahmenkonzeption Inklusion“
3.8 Gewalt und Prävention
Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz steht für umfassende Verbesserungen des Kinderschutzes in Deutschland. Es regelt den umfassenden und aktiven Kinderschutz und basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention. Wir sehen es als unsere Aufgabe, die Kinder zu schützen, egal auf welcher Ebene und in welcher Art und Weise:
- Sicherung des Kindeswohl zum Schutz vor Gewalt
- Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung
- Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten
„Kinder haben ein Recht auf Schutz und gewaltfreie Entwicklung.“ (§ 1631 Abs. 2 BGB)
Unsere Ziele:
- Schutz vor Gewalt – körperlicher, psychischer oder sexueller Art
- Schutz vor einer Gewalt fördernden Atmosphäre
- Schutz vor Diskriminierung, Bloßstellung und Ausgrenzung
- Rechte von Kindern stärken
- Mitarbeiter:innen das Bundeskinderschutzgesetz bewusst zu machen und die aktive Auseinandersetzung mit dem Gesetz zu fördern
- Gemeinsames verantwortliches Handeln im Team
- Risiken und Ressourcen zu erkennen
- Mitarbeiter:innen befähigen, in Verfahren des Kindesschutzes kompetent zu agieren mit Hilfe von strukturierten Vorgaben
Für nähere Informationen verweisen wir auf unsere „Rahmenkonzeption Prävention und Schutz“
3.9 Sprachförderung
Sprache ist der Schlüssel zur aktiven Kommunikation. Der Mensch kann sich über Sprache und das Sprechen anderen gegenüber mitteilen. Informationen, Gefühle, Wünsche und Bedürfnisse werden geäußert.
In unseren Kindertagesstätten wird Sprache ganzheitlich und aktiv im Alltag gefördert und ist ein Bestandteil unseres Bildungsauftrags. Kinder lernen anhand von Nachahmungsdialogen. In vielen Alltagssituationen wird die Sprache gefördert, wie z. B. beim Wickeln. Hier ist gerade bei den jüngeren Kindern Zeit für kleine Austauschgespräche oder Reime. Die Sprache wird im Alltag in Dialogen, in Kleingruppe oder in der Gesamtgruppe z. B. durch Rollenspiele, Spiele, Lieder, Abschlusskreise oder z. B. Bilderbuchbetrachtungen/Vorlesen von Büchern gefordert und gefördert.
3.10 Beschwerdemanagement
Wir sorgen in unseren Kindertageseinrichtungen für ein positives Verständnis gegenüber Beschwerden. Konstruktive Kritik bietet die Chance der ständigen Verbesserung. Dieses Ziel verfolgen wir konsequent auch im Rahmen unseres Qualitätsmanagements. Kinder und Eltern haben das Recht, Unzufriedenheit zu äußern. Wir nehmen Kritik ernst und geben der Klärung Raum und Zeit.
Kinder: In unserer Kindertageseinrichtung haben die Kinder im Rahmen der Partizipation die Möglichkeit, sich entsprechend ihrer Situation und Befindlichkeit zu äußern. Ihre Fragen und Sorgen nehmen wir sehr ernst. So erfahren die Kinder, dass sie auf den Ablauf innerhalb der Gruppe bzw. Kita Einfluss nehmen können.
Dieser konstruktive Umgang vermittelt den Kindern ein Gefühl von Respekt und Wertschätzung sowie die Möglichkeit, Beschwerden angst- und sorgenfrei äußern zu können. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen.
Eltern: Beschwerden werden ernst genommen. Sie haben die Möglichkeit, uns dies mündlich oder bei Bedarf schriftlich uns mitzuteilen. Je nach Notwendigkeit wird die Beschwerde im Gruppen- oder Gesamtteam oder mit der Leiterin besprochen und lösungsorientiert bearbeitet. Danach wird mit den Eltern das Ergebnis besprochen und eventuelle Veränderungen umgesetzt.
Kann keine sofortige Lösung des Problems angeboten werden, wird um eine angemessene Bedenkzeit gebeten und eine Rückmeldung vereinbart.
Der Elternbeirat ist informiert und angehalten, ein offenes Ohr für Belange der Eltern zu entwickeln. Kritik oder Beschwerden werden entgegengenommen. Bei Bedarf ist der Elternbeirat Vermittler zwischen Eltern und Mitarbeitenden.
4. Gemeinsam für das Kind
Unsere Kindertageseinrichtungen arbeiten nicht isoliert, sondern verstehen sich als familienergänzendes Angebot und als Teil des Gemeinwesens. Gemeinsam mit allen Beteiligten müssen die Übergänge (Transitionen) begleitet werden. Ein erfolgreicher Übergang wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Kinder aus und stärkt das Kind in seiner psychischen Widerstandsfähigkeit (Resilienz).
4.1 Eltern als Partner
Erziehungspartnerschaft: Eltern bzw. Sorgeberechtigte und Mitarbeiter:innen unserer Kitas sind Partner in der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Mitarbeiter:innen ist es uns möglich, familienergänzende Erziehung zu leisten.
Das beinhaltet für uns
- Tägliche Begegnung mit Eltern
- Schnuppertage
- Tür-und-Angel-Gespräche
- Elternsprechtage
- Isy-App
Personensorgeberechtigte in den Alltag der Einrichtung einbeziehen durch Mitbestimmen, Mitreden und Mitgestalten
- Anwesenheit der Eltern während der Eingewöhnungszeit der Kinder
- an den Planungen von Aktivitäten teilnehmen
- regelmäßige Elterngespräche
- Hospitation von Eltern
- Teilnahme bei Aktivitäten und Projekten in unserer Kita
- Mithilfe bei Festen, Feiern und Ausflügen
- Eltern bringen Fähigkeiten ein
- Eltern-Info-Wand im Eingangs-/Flurbereich
- Elternbriefe, Elternpinnwand und Elterntelefonate
- aktive Elternvertretung bei Sitzungen und Veranstaltungen
- jährliche Befragung zur Zufriedenheit
AWO-Kita als Treffpunkt für Personensorgeberechtigte
- Elternabende und -versammlungen (Wahl des Elternbeirats)
- Bastelabende
- Elterntreff bzw. -café (Einladung erfolgt durch den Elternbeirat)
- (Vortrags-)Abende zu verschiedenen Themen wie Mutter-Kind-Kuren, allgemeine Erziehungsfragen, Martinsumzüge, Adventsfeiern etc.
4.2 Vernetzungen im Gemeinwesen
Kindheit spielt sich heute zunehmend in isolierten und gestalteten Erfahrungsräumen ab. Dabei haben Kinder immer weniger die Möglichkeit, Primärerfahrungen außerhalb ihrer geschützten Räume zu machen. Daher ist es für die AWO-Kindertageseinrichtungen selbstverständlich, dass sie das örtliche Gemeinwesen als Ort für lebensnahes Lernen in den Alltagsprozess einbeziehen.
Im Rahmen von Projekten lernen Kinder verschiedene Arbeitswelten, soziale Institutionen und auch kulturelle Einrichtungen kennen.
4.3 Zusammenarbeit mit Grundschulen
Um den Kindern einen möglichst optimalen Übergang von der Tageseinrichtung in die Grundschule zu ermöglichen, kommt der Vorbereitung der Kinder sowie einer Kooperation mit Grundschulen eine besondere Bedeutung zu und es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften statt.
Die Vorbereitung auf die Schule beginnt von Beginn der Kindergartenzeit an. Jedes Kind lernt immer an seinen Erfahrungen. Im letzten Kindergartenjahr werden die Kinder im Rahmen von Projekten und Angeboten verstärkt auf den neuen Lebensabschnitt vorbereitet.
4.4 Zusammenarbeit mit Fachdiensten
Um fachgerechte, umfassende und Kind spezifische Förderungen und eine individuell erforderliche Unterstützung zu gewährleisten, arbeiten die Tageseinrichtungen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten mit örtlichen und überörtlichen Fachdiensten im Lebensumfeld des Kindes zusammen. Hierzu gehören z. B. Kinderarztpraxen, therapeutische Praxen, interdisziplinäre Frühförderung bzw. sozialpädiatrische Zentren und das Jugendamt.
5. Qualität sichern und entwickeln
Die AWO-Tageseinrichtungen für Kinder stellen sich der Qualitätsdiskussion, mit dem Ziel, die Qualität der Dienstleistung Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern systematisch zu steuern und kontinuierlich zu verbessern.
Für unsere Kindertageseinrichtungen ist die systematische Qualitätsentwicklung der Motor für die Umsetzung und Weiterentwicklung von Bildungskonzepten. In ihr zeigen sich die Wertschätzung von Kindern und die Bereitschaft, die Förderung ihrer Zukunftschancen ernst zu nehmen.
6. Geltungsbereich dieser Rahmenkonzeption und Ergänzung durch eine einrichtungsspezifische Konzeption
Diese Rahmenkonzeption gilt für alle Tageseinrichtungen für Kinder in der Trägerschaft des AWO OV Neuss. Sie wird ergänzt durch die einrichtungsspezifische Konzeption der jeweiligen Einrichtung.
Darüber hinaus wird die Rahmenkonzeption für unsere Kindertageseinrichtungen von unserer „Rahmenkonzeption Prävention und Schutz“ sowie „Rahmenkonzeption Inklusion“ ergänzt.
7. Nachwort unserer Fachberatung
Die uns anvertrauten Kinder begleiten wir ein gutes Stück ihres Lebensweges. Wir wünschen uns, dass unsere AWO-Kitas als Bildungsstätte anerkannt wird und dass wir weiterhin ohne Kürzungen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) arbeiten können.
- Wir wollen offen bleiben für notwendige Veränderungen.
- Wir wünschen uns Klarheit bei Auseinandersetzungen und Diskussionen.
- Wir wünschen uns weiterhin eine hohe Fachkompetenz auf elementarpädagogischer Ebene, ermöglicht durch Kurz- und Langzeitfortbildungen.
Um dies zu realisieren und unsere Motivation zu bewahren, bedarf es einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Verantwortlichkeiten zum Wohle des Kindes.
Kinder sind unsere Zukunft.