Pflegebedürftigkeit kommt schneller als man denkt. Das gilt nicht nur für ältere Menschen, sondern kann jeden treffen. Ist bei Ihnen dieser Fall eingetreten, müssen Sie sich als allererstes keine Sorgen machen, denn wir helfen Ihnen. Wir gehen mit Ihnen die Schritte zusammen, die Sie benötigen, damit alles richtig läuft. Die Vorbereitung und die Formalitäten erledigen wir selbstverständlich, für unsere Kunden. Die wichtigsten Schritte die wir mit Ihnen gehen, kurz zusammengefasst:

  1. Rufen Sie uns an und klären Sie mit uns einen Termin bei Ihnen Zuhause oder unserem Büro.
  2. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen besprechen wir die aktuelle Situation. Wir klären Ihre Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen zusammen die Vorgehensweise. Hier können Sie uns alle Fragen stellen, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen.
  3. Mit den Informationen kümmern wir uns um die notwendigen Formalitäten, Telefonate usw. Wir halten Sie dabei auf dem Laufenden.
  4. Sollte eine Pflegesituation dringlich sein, beginnen wir unsere Pflegeeinsätze bereits vor allen Formalitäten und sind sofort für Sie da.
  5. Nach der endgültigen Klärung aller Möglichkeiten stellen wir Ihnen, sofern noch nicht geschehen, ein individuelles Angebot zusammen, damit Sie eine genaue Übersicht über die Pflegesituation bekommen.

Nach dem gültigen Datenschutzgesetz, dürfen wir ihre Daten nur zur internen Weiterverarbeitung verwenden. Bei Aufnahme bekommen Sie deshalb eine Entbindung zur Schweigepflicht, damit wir die Erlaubnis bekommen, in ihrem Sinne mit der Krankenkasse, oder Pflegekasse oder anderen Einrichtungen, wie Ärzten, Sanitätshäusern, Apotheke sprechen zu dürfen. Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und die uns anvertrauten Daten und Informationen werden vertraulich behandelt.

Beratungseinsätze sind von der Pflegekasse vorgeschrieben, wenn Sie einen Pflegegrad haben und die Geldleistung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, Sie bekommen Hilfe durch einen Angehörigen und nicht durch einen Pflegedienst. Die Beratungseinsätze werden je nach Pflegegrad von der Pflegekasse mehrmals im Jahr gefordert. Der Pflegedienst meldet den Beratungseinsatz dann schriftlich der Pflegekasse. Dieser Einsatz ist für den Kunden die einen Pflegegrad haben kostenlos, bzw. Kosten werden durch die Pflegekasse übernommen.

Jeder Mensch kann sehr spontan in eine Pflegesituation geraten. Sollten Sie Hilfe benötigen, haben aber keine Pflegegrad, können Sie sich an uns wenden. Wir helfen Ihnen bei den Anträgen für einen Pflegegrad, auch Höherstufung, wir begleiten Sie bei MDK-Terminen. Für unsere Kunden ist dieser Service selbstverständlich. Sollten Sie keinen Pflegegrad wollen, besteht für Sie die Möglichkeit ihre benötigten Leistungen auch Privat bei uns zu bekommen. Auch hier bekommen Sie zuvor ein übersichtliches Angebot von uns, das zu Ihnen passt.

Leistungen der Behandlungspflege, wie in Leistungen und Preise beschrieben, sind allesamt für den Kunden kostenlos, egal wie oft wir zu Ihnen nach Hause kommen. Die Kosten hierfür werden direkt mit der Krankenkasse verrechnet. Auf Sie kommen lediglich Kosten zu, die Sie bisher auch bezahlt haben, die Medikamentenzuzahlung bei der Apotheke, oder den Eigenanteil an Sanitätsprodukten. Sind Sie bei uns Kunde, kümmern wir uns um die Besorgung der Rezepte und der Verordnungen. Wir erledigen für Sie auch den Apothekengänge. Für viele ältere Menschen ist unser Angebot schon deshalb interessant, weil Sie die vielen Wege und Botengänge allein nicht mehr schaffen.

Unserem Leitbild folgend unterstützen wir dort, wo Hilfe notwendig ist. Wir benötigen von Ihnen nur eine kurze Rückmeldung, dass Sie abwesend sind. Wir bitten um ine frühzeitige Absage (24 Stunden vorher) damit keine Kosten entstehen.

Die Pflege ist individuell, so wie der Mensch auch. Die Pflegekassen haben einen Rahmen vorgegeben, den wir abrechnen können. Die einzelnen Leistungen können Sie in unserem Downloads Bereich als Leistungskomplexe finden. Darüberhinaus sind aber auch alle anderen Hilfen möglich. Zu den Pflegeleistungskomplexen haben Sie die Möglichkeit ihre Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Auch die Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen. Wenn Sie hierzu beraten werden möchten, rufen Sie uns gern an, unsere Pflegedienstleitung hilft Ihnen gerne weiter.

Einige Menschen benötigen nach einem Krankenhausaufenthalt zunächst Unterstützung, da sie noch nicht genesen sind. Hier kann Sie unser Pflegedienst tatkräftig unterstützen. Sie können sich schon vor der Entlassung bei uns melden, damit wir alle Formalitäten schon vorab klären können. Wir unterstützen Sie, damit sie beruhigt nach Hause entlassen werden können. Wir unterstützen auch weiterführende Therapien, wie Wundbehandlungen, Infusionstherapien, Schmerzbehandlungen, Tracheosstoma- Behandlungen, Stoma-Neuanlagen, Portversorgungen. Natürlich sind wir auch für Sie bei der Palliativversorgung  Sterbebegleitung da. Wir lassen Sie nicht allein.

Die ambulante Pflege ist ein Dienst der zu Ihnen nach Hause kommt. Unser Pflegedienst kann mehrfach am Tage zu Ihnen kommen. Doch wenn auch das nicht mehr ausreichend ist, helfen wir Ihnen bei der Findung von geeigneten Einrichtungen oder Personen. Unser Bestreben ist es, Sie Zuhause zu unterstützen – solange Sie es benötigen und wollen.

Jeder Mensch mit einer Pflegestufe erhält zurzeit zusätzliche Entlastungsleistungen von 125,00 Euro im Monat von der Pflegekasse. Menschen mit einer vom MDK festgestellten Einschränkung der Alltagskompetenz haben, je nach Grad der Einschränkung die Möglichkeit. Aber das Geld bekommen Sie nicht selbst ausgezahlt. Wir bieten hier zusätzlich zu unseren Pflegekräften, unsere Betreuer, die mit Ihnen einen Betreuungsplan entwickeln. Nutzen Sie die Leistungen nicht, verfallen diese bei der Pflegekasse. Es lohnt sich also Unterstützung bei uns einzufordern, denn dieser Bereich kostet Sie nichts.

Viele Pflegehilfsmittel, die einmal angeschafft wurden, um es in der Pflege, aber auch im Alltag leichter zu machen, sind grundsätzlich nicht ihr Eigentum. Die meisten Hilfsmittel werden von ihrer Pflegekasse sozusagen für Sie geleast. Das bedeutet, Sie haben einmal, sehr wahrscheinlich über ein Hausarzt-Rezept von einem Sanitätshaus, ein Hilfsmittel zu Verfügung gestellt bekommen. Mit der Gebühr, die ihre Pflegekasse an das Sanitätshaus abgibt, entsteht auch eine Abnutzungsgebühr, da die Geräte mit der Zeit verschleißen. Sollten Sie also ein solches Hilfsmittel besitzen, müssen Sie das Sanitätshaus informieren, das es im Regelfall bei Ihnen wieder abholt und ihre Kasse darüber informiert. Ist Ihnen der Anbieter nicht mehr bekannt, hilft Ihnen ihre Pflegekasse weiter. Für unsere Kunden übernehmen wir selbstverständlich diese Formalitäten.

Die Pflegestufen sind im Umbruch, war es zuvor doch alles schon kompliziert, wird es zukünftig noch schwieriger. Bisher ist bekannt, dass das bisherige Modell der Pflegestufen von 0 bis 3, auf 5 Pflegestufen erweitert werden soll. Inwiefern es aber genauer aussieht ist bisher unklar. Aus diesem Grund stellen wir zunächst das alte bestehende System vor.

Pflegegeld
Übernehmen Angehörige, Bekannte oder sonstige nicht erwerbsmäßig pflegende Personen die Betreuung, erhält dem Pflegebedürftigen Pflegegeld, das er an den Pflegenden weitergeben kann. Diese Art der Pflege, die von Nichtprofessionellen geleistet wird, gilt als ehrenamtlich. Das Pflegegeld zählt daher nicht als Einkommen und muss nicht versteuert werden.

Pflegesachleistung
Häusliche Pflege durch Pflegedienste wird als Sachleistung erbracht. Das Geld der Pflegekasse geht somit direkt an den Pflegedienst, nicht an den Pflegebedürftigen. Welchen Pflegedienst Sie wählen, steht Ihnen frei. Wichtig ist nur, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen hat.

Kombinationsleistungen
Sie stellt eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen dar. Wird also die Pflegesachleistung nicht vollständig aufgebraucht, so kann der Differenzbetrag an den Pflegeempfänger anteilig ausgezahlt werden. Sie entscheiden über die Art der Leistung und müssen dies ihrer Pflegekasse mitteilen. Für Menschen, die sich sowohl vom Pflegedienst, als auch anderweitig unterstützen lassen, ist die Kombinationsleistung die richtige Wahl.

Neben diesen direkten Leistungen bestehen noch viele andere Möglichkeiten, ihre Pflege finanziell zu sicher. Wir helfen Ihnen dabei, ihre Möglichkeiten zu finden.

Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel, ein Zusatz für Menschen mit einer Pflegestufe. Für die tägliche, aber wiederkehrende Pflege wurden viele Hilfsmittel entwickelt. Der Klassiker sind die Rollatoren, der Rollstuhl, der Badewannenlift, Haltegriffe in Dusche und Bad und vieles mehr.  Aber wissen Sie auch, was ein Niederflurbett ist? Die Liste aller Hilfsmittel würde hier den Rahmen sprengen. Für unsere Kunden haben wir ein einfaches System entwickelt, um sie optimal mit den Möglichkeiten der Hilfsmittel zu versorgen. Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Der Einsatz von Pflegehilfsmittel dient der Erleichterung in ihren Lebensbereichen, können aber durchaus auch ein ganz neues Lebens- oder Sicherheitsgefühl bewirken.

Die meisten Hilfsmittel werden von den Kranken- und Pflegekassen kostenlos oder nur mit einer geringen Zuzahlung dauerhaft zur Verfügung gestellt. Wir besuchen für sie Ausstellungen, wie bspw. die REHACARE und sind ständig in Kontakt mit großen Sanitätshäusern, die sie individuell mit den neusten Hilfsmitteln versorgen können. Auch hier ist eine zielgerichtete Beratung zu Beginn wichtig. Gemeinsam finden wir eine optimale Lösung für Sie und ihr zuhause. Wenn Sie wünschen nehmen wir Ihnen auch die Formalitäten dazu ab.

Hierzu einen Auszug zu verschiedenen Hilfsmitteln: Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind, die Beschwerden der/des Pflegebedürftigen lindern und dazu beitragen, der/dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Pflegekasse unterscheidet zwischen

  • technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem und
  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.

Auch Versicherte in der sogenannten Pflegestufe 0 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können Pflegehilfsmittel erhalten. Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn die Produkte im Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen gelistet sind (GKV). Das Verzeichnis informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden können. Schon hier erkennt man, die Vielzahl der Möglichkeiten. Hinzu kommt, dass jedes Hilfsmittel in verschiedensten Varianten, Größen und Umfang für sie bereitsteht. Zu den Kosten für technische Pflegehilfen müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt. Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet.