Ein Mensch ist dann pflegebedürftig, wenn er aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung in erheblichem Maße Hilfe bei den gewöhnlichen, regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt.
Häusliche Pflege wird in einem Haushalt erbracht und umfasst die Hilfeleistung zum Beispiel bei der Mobilität, Ernährung, Körperpflege oder auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Pflegegrade regeln den jeweiligen Pflegebedarf. Abhängig von den Pflegegraden und einer möglicherweise diagnostizierten Demenz, stehen bei der Beauftragung eines ambulanten Dienstes Pflegeleistungen zur Verfügung.
Unser ambulanter Pflegedienst bietet hierbei folgende Leistungen:
Sozialstation
Adolfstraße 76
41462 NE-Furth
02131 577 35
Pflege-Hotline
Michaela Gangfuß
Pflegedienst-Ltg. (PDL)
Freundlichkeit und Wärme geben den Pflegebedürftigen ein Gefühl von Sicherheit und helfen, die Hilflosigkeit und sogar körperliche Beschwerden besser zu ertragen. Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt. Wir erarbeiten mit Ihnen, Ihrem Arzt und Ihrem Therapeuten ein individuelles Pflegekonzept. Der Umfang ergibt sich aus dem im Pflegegrad festgelegten Hilfebedarf. Dieser wird beim Erstbesuch unserer Pflegefachkraft in Ihrem Haushalt individuell festgelegt. Bei diesem Besuch geht es neben dem Kennenlernen um die Feststellung des persönlichen Hilfebedarfes.
Ambulante Pflege
Die meisten Menschen, die pflegebedürftig werden, möchten wenigstens ihre vertraute Umgebung behalten. Der ambulante Pflegedienst ist genau darauf ausgerichtet, diese Lebensqualität zu erhalten. Wir versorgen alte, kranke und behinderte Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Mobile Dienste ergänzen oder ersetzen die häusliche Pflege durch Angehörige oder anderes ehrenamtliches Personal. Ambulante Pflege ist sinnvoll, wenn die Wohnsituation eine angemessene Pflege räumlich zulässt, oder ggf. den veränderten Bedürfnissen des Pflegebedürftigen angepasst wurde. Wenn der Pflegebedürftige noch alleine leben kann, oder mit Angehörigen zusammen lebt, können sie zusammen mit dem Pflegedienst die Versorgung sicherstellen. Um – evtl. in Kombination mit der Tagespflege oder Kurzzeitpflege – den Umzug in eine stationäre Einrichtung zu vermeiden oder hinaus zu schieben. In der ambulanten Pflege unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Pflegeleistungen der Grundpflege und Leistungen der Behandlungspflege.
Grundpflege
Hierzu zählen Körperpflege (Waschen, Baden, Duschen sowie Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege), Unterstützung beim An- und Auskleiden, Lagern und Betten, Nahrungsaufnahme, Mobilisation, Reinigen der Wohnung sowie Wäsche und Pflege und Kleidung. Die anfallenden Betreuungsleistungen richten sich nach dem Pflegevertrag, der aufgrund des Hilfebedarfes geschlossen wurde. Die Kosten werden entsprechend mit den Pflegekassen abgerechnet.
Behandlungspflege
Sie beinhaltet Leistungen, die ausschliesslich nach ärztlicher Verordnung durch den Haus- oder Facharzt geleistet werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Pflegebedürftige aufgrund seiner Erkrankung, behandlungspflegerische Maßnahmen nicht selbst, und auch kein Angehöriger diese ausführen kann. Die Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise Verbandswechsel, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle, Wundversorgung, medizinische Einreibungen und Medikamentenkontrolle, die Gabe von Augentropfen oder Kompressionstherapie (An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen).
Verhinderungspflege
Der Pflegedienst springt für eine private Pflegeperson ein, wenn diese Urlaub machen will, durch Krankheit oder andere Gründe selbst an der Pflege gehindert ist (§ 39 SGB XI). Die Kosten für eine Ersatzpflege, die von der Pflegeversicherung übernommen werden, wird jährlich festgelegt und kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit eingesehen werden. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nicht sofort bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern erst nachdem die private Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Eine Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Betreuungspflege (MSHD)
Bei der Betreuungspflege hilft unser Mobiler Sozialer Hilfsdienst (MSHD) im Rahmen der sozialen Betreuung älteren und hilfsbedürftigen Menschen – ergänzend zu den pflegerischen Leistungen der Sozialstation – dabei, die alltäglichen Aufgaben auszuführen. Wir versuchen durch diese Dienstleistung unsere Klienten bei ihrer Wiedergewinnung, Verbesserung und ihrem Erhalt einer möglichst weitgehenden Selbstständigkeit zu unterstützen sowie ihnen bei der Gestaltung des täglichen Lebens zu helfen.
Beratungsbesuche
Um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und regelmäßige Hilfestellungen und pflegefachliche Unterstützung bieten zu können, führen wir Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI durch. Pflegebedürftige können so hilfreiche Tipps und Möglichkeiten der Verbesserung für ihre Pflegesituation erhalten. Hierzu zählen insgesondere Empfehlungen zur Überprüfung des Pflegegrades, zur Verbesserung der Pflegetechniken und zur Vermeidung von Überlastung. Das Intervall der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad.