Sie möchten sich über eine evtl. anstehende Pflegesituation informieren, weil sich in Ihrem unmittelbaren familiären Umfeld oder im Freundes- und Bekanntenkreis eine solche Situation abzeichnet. Unabhängig davon ob die Person um die Sie sich sorgen längerfristig oder akut auf Hilfe angewiesen sein wird, es ist gut, dass Sie sich gründlich informieren. Wir begrüßen Sie herzlich.

Checkliste

Setzen Sie sich mit unserer Pflegedienstleitung und/oder Ihrer Kranken-/Pflegekasse in Verbindung. Selbstverständlich können das auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte für Sie übernehmen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht geben.

Die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlichen im Internet Vergleichslisten über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen sowie über die nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie können diese Liste bei der Pflegekasse auch anfordern, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen stellen.

Sie haben darüber einen Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater Ihrer Pflegekasse. Der Anspruch gilt auch für Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegekräfte, sofern Sie zustimmen. Die Pflegekasse bietet Ihnen unmittelbar nach Stellung eines Antrags auf Leistungen einen konkreten Termin für eine Pflegeberatung an, die innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung durchzuführen ist. Die Pflegekasse benennt Ihnen außerdem eine Pflegeberaterin beziehungsweise einen Pflegeberater, die oder der persönlich für Sie zuständig ist. Alternativ hierzu kann Ihnen die Pflegekasse auch einen Beratungsgutschein ausstellen, in dem unabhängige und neutrale Beratungsstellen benannt sind, bei denen er zulasten der Pflegekasse ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingelöst werden kann. Auf Ihren Wunsch kommt die Pflegeberaterin beziehungsweise der Pflegeberater auch zu Ihnen nach Hause. Natürlich können Sie sich auch gerne an uns wenden.  Wir beraten Sie umfangreich und fundiert.

Sobald Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachterinnen beziehungsweise Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung anwesend zu sein.

Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Angehörige durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen wollen.

Ist die Pflege zu Hause – gegebenenfalls auch unter Inanspruchnahme des Pflege- und Betreuungsangebots einer örtlichen Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung – nicht möglich, so können Sie sich über geeignete vollstationäre Pflegeeinrichtungen informieren und beraten lassen.

Bei allen Fragen stehen Ihnen unsere Pflegedienstleitung, so wie die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater Ihrer Pflegekasse gerne zur Seite.