Neuregelung zur Wiederaufnahme von Kindern nach einer Erkrankung mit Krankheitssymptomen von COVID-19
Die Neuregelung der Wiederaufnahme sieht vor:
Sofern Kinder wegen COVID-19-Krankheitssymptomen nicht betreut wurden oder Kinder aus dem Angebot krankheitsbedingt abgeholt werden mussten, ist vor erneuter Aufnahme der Betreuung eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass die Kinder seit 48 Stunden symptomfrei sind, erforderlich. Bei begründeten Zweifeln an der Symptomfreiheit kann die Leitung der Einrichtung oder eine Kindertagespflegeperson von den Eltern verlangen, dass das Kind vor der Wiederaufnahme der Kinderärztin oder dem Kinderarzt vorgestellt wird. Den Eltern obliegt die Verantwortung, diese Voraussetzung zu erfüllen. Ein Nachweis muss hierüber nicht erbracht werden.
Im Fall einer nachgewiesenen SARS-COV-2-Infektion und in meldepflichtigen Verdachtsfällen nach dem Infektionsschutzgesetz ist weiter eine ärztliche Bestätigung, dass die Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist, erforderlich.
Neuregelung zur Wiederaufnahme von Kindern nach einer Erkrankung mit Krankheitssymptomen von COVID-19
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Drei Wochen eingeschränkter Regelbetrieb
Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Siehe auch
- Informationen zum neuartigen Coronavirus
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Übersichtsseite zu COVID-19
Robert-Koch-Institut - Tagesaktuelle Informationen
und die jeweils geltenden Verordnungen
Landesregierung NRW - Aktuelle Lage und Kindertagesbetreuung
Landschaftsverband Rheinland