Informationen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen ab dem 23. März 2020
Nach der Flut der Informationen in den letzten zwei Tagen, nun die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Für die Betreuung von Kindern von sog. Schlüsselpersonen reicht künftig die Bescheinigung einer*eines Sorgeberechtigten
- Kinder von Schlüsselpersonen haben auch Anspruch auf Betreuung am Wochenende (ggf. folgt auch noch ein Betreuungsangebot über die Osterfeiertage, hier warten wir aber noch auf offizielle Informationen/Anweisungen)
- Kinder haben auch einen Anspruch auf Betreuung, wenn sie bislang noch nicht in einer Kita betreut waren. Die Bedarfsanmeldung erfolgt über die Jugendämter.
- Es gibt neue Schlüsselpersonen.
Corona-Schutzverordnung
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab dem 23. März 2020 in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen beschlossen worden.
Elternbrief Nr. 3
Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)
Fachempfehlung Nr. 8
Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)
Fachempfehlung Nr. 9
Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen
Siehe auch
- Informationen zum neuartigen Coronavirus
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Übersichtsseite zu COVID-19
Robert-Koch-Institut - Tagesaktuelle Informationen
und die jeweils geltenden Verordnungen
Landesregierung NRW - Aktuelle Lage und Kindertagesbetreuung
Landschaftsverband Rheinland