Erklärung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Neusser Kita-Landschaft
Aus der Presse: „Heute Mittag unterzeichneten Bülent Öztas, als Vorsitzender der AG Wohlfahrt für die freien Träger und Bürgermeister Reiner Breuer sowie Beigeordneter Ralf Hörsken eine Erklärung zur Entlastung der freien Kita-Träger bei den gesetzlichen Trägeranteilen und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Neusser Kita-Landschaft.” Gehe zum Artikel (extern)
Heute Mittag unterzeichneten Bülent Öztas, als Vorsitzender der AG Wohlfahrt für die freien Träger und Bürgermeister Reiner Breuer sowie Beigeordneter Ralf Hörsken eine Erklärung zur Entlastung der freien Kita-Träger bei den gesetzlichen Trägeranteilen und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Neusser Kita-Landschaft.
Die Stadt Neuss verfügt seit vielen Jahren über eine vielfältige und sehr erfolgreiche Landschaft der Kita-Träger. Diese Vielfalt zu erhalten, für alle Seiten langfristig planbar und zukunftssicher zu machen ist das gemeinsame Ziel der Stadt Neuss und der Neusser Träger. Dazu gehört auch die Sicherung des weiteren gemeinsamen Ausbaus bis zum Jahre 2025 mit rund weiteren 24 neuen Kitas. Zum 1. August 2020 greift die Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) NRW und hat Anlass geboten, die Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit der Neusser Kita-Landschaft und die Belastungen der Kita-Träger zu erörtern. Auf der Basis der geführten Gespräche mit einzelnen Trägern und der außerordentlichen Trägerkonferenz im Mai hat der Jugendhilfeausschuss folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat gegeben:
- Für den Betrieb von öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW gelten für die Träger von Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2020 für die Dauer von drei Kita-Jahren folgende Begrenzungen der Eigenanteile:
Kirchengemeinden: 9,3 % der gesetzlichen Grundlage (Kindpauschale)
Sonstige Träger: 2,0 % der gesetzlichen Grundlage (Kindpauschale)
Elterninitiativen: 1,9 % der gesetzlichen Grundlage (Kindpauschale)
Kommunale Träger: 3,8 % der gesetzlichen Grundlage (Kindpauschale)
Für die provisorischen Einrichtungen gilt weiterhin 0 % Eigenanteil - Für Träger, die bisher schon Kita-Trägerschaften in der Stadt Neuss haben und nach dem 1. August 2020 neue Kita-Trägerschaften übernehmen, wird der Eigenanteil jeweils für drei Jahre auf 0% begrenzt.
- Einen über drei Jahre hinausgehenden Fortbestand der Neuregelung der Eigenanteile für Träger wird mit der festen Erwartung verbunden, dass die Träger keine bestehenden Trägerschaften aufgeben und sich entsprechend der Bedarfsplanung der Stadt Neuss weiter an dem für die Kinder und Eltern wichtigen Ausbau der Kindertagesbetreuung durch Übernahme weiterer Trägerschaften einbringen. Dieses „Letter of Intent“ besteht bis zu einer Neuregelung fort.
- Die vorstehenden Regelungen und Vereinbarungen gelten vorbehaltlich grundlegender Änderungen in der Finanzierungsstruktur für Kindertageseinrichtungen durch das Land NRW, insbesondere einer zukünftigen Änderung der gesetzlichen Eigenanteile. Die Stadt Neuss appelliert an das Land NRW, die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen endlich auskömmlich auszugestalten.
Die Stadt Neuss will damit die Darlegung der finanziellen Belastungen der Träger anerkennen und deren Vorschlag auf Reduzierung des Trägeranteils auf zwei Prozent für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen folgen. Die endgültige Entscheidung soll der Rat in seiner heutigen Sitzung am 19. Juni 2020 treffen. Die Stadt Neuss hat zum Ziel, die langjährige und sehr bewährte Infrastruktur von Kindertageseinrichtungen freier Träger in Neuss zu erhalten und zukunftsfähig zu gestalten. Gleichzeitig soll neben dem Erhalt auch ein großer Anreiz geschaffen werden, die weiterhin erforderlichen neuen Kitas durch freie Träger zu betreiben.
Die freien Träger erklären sich auf dieser Grundlage bereit, ihr langjähriges Engagement fortzusetzen, die Vielfalt des Angebotes in Neuss zu erhalten und sich an dem weiteren Kita-Ausbau wie bisher hoch engagiert zu beteiligen. Vor dieser Ausgangslage und den Zielsetzungen haben die heutigen Unterzeichner – alle freien Träger haben den Letter of Intent ebenfalls unterschrieben – folgendes erklärt:
Die Stadt Neuss setzt sich für eine dauerhafte und deutliche Entlastung bei den gesetzlichen Trägeranteilen ein (siehe hierzu obige Beschlussfassung) und beteiligt die freien Träger intensiv bei dem weiteren Ausbau von Kindertageseinrichtungen. Die freien Träger erklären die Absicht, die bestehenden Kita-Trägerschaften fortzuführen und in den nächsten fünf Jahren bis zu 20 neue Kita-Trägerschaften in Neuss übernehmen zu wollen.
Siehe auch
- Informationen zum neuartigen Coronavirus
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Übersichtsseite zu COVID-19
Robert-Koch-Institut - Tagesaktuelle Informationen
und die jeweils geltenden Verordnungen
Landesregierung NRW - Aktuelle Lage und Kindertagesbetreuung
Landschaftsverband Rheinland