Coronabetreuungsverordnung ab dem 27. April 2020
Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO)
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur ab dem 27.04.2020
Anlage 2 zur CoronaBetrVO
Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020
Information des MKFFI NRW für Träger und Eltern
Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote für erwerbstätige Alleinerziehende sowie für Alleinerziehende, die sich in einer Abschlussprüfung befinden.
Siehe auch
- Informationen zum neuartigen Coronavirus
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Übersichtsseite zu COVID-19
Robert-Koch-Institut - Tagesaktuelle Informationen
und die jeweils geltenden Verordnungen
Landesregierung NRW - Aktuelle Lage und Kindertagesbetreuung
Landschaftsverband Rheinland