Unsere Maßnahmen zur Einschränkung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 (Coronavirus)

Um die weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 (Coronavirus) einzuschränken, treffen wir als Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Neuss ab sofort (Stand: 15.03.2020 / 18:00 Uhr; teilw. aktual.: 16.03.2020) die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen.

Geschäftsstelle

Unsere Geschäftsstelle bleibt vom 16. März bis zum 3. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Sie erreichen uns während dieser Zeit dienstags bis donnerstags telefonisch oder per E-Mail von 9:00 bis 14:00 Uhr.

Bitte lassen Sie uns Unterlagen, die Sie von uns ausgefüllt bekommen müssen, bspw. Miet- oder Personalangelegenheiten, über den Postweg (Schwannstraße 6 in 41460 Neuss) zukommen.

Begegnungsstätten

Sämtliche Veranstaltungen für und mit Seniorinnen und Senioren werden zunächst bis zum 19. April 2020 abgesagt.  Dies betrifft folgende Standorte:

  • Begegungsstätten Furth
    Adolfstraße 74–76
  • Begegnungsstätte Weißenberg
    Pfarrer-Klinker-Straße 18–20
  • Begegnungsstätte Norf
    Thomas-Mann-Straße 1
  • Lotsenpunkt Holzheim-Grefrath
    Hauptstraße 12

Sämtliche Angebote unseres Familienbildungswerks finden im oben genannten Zeitraum nicht statt.

Unsere Beratungsangebote werden zunächst wie gewohnt fortgesetzt. Wir bitten darum, vom persönlichen Kontakt abzusehen und uns per E-Mail oder telefonisch zu erreichen.

  • Sengül Öztas
    Allgemeine Sozialberatung
    senoeztas@awoneuss.de
    02131 / 54 23 57
    Tel. Sprechstunde: Di bis Do, 8:30 bis 13:30 Uhr
  • Meral Baydar
    Seniorenberatung
    seniorenberatung@awoneuss.de
    02131 / 20 98 180
    Tel. Sprechstunde: Di bis Do, 8:30 bis 13:30 Uhr
  • Barbara Heim
    Wohnraumberatung
    heim@awoneuss.de
    02131 / 54 50 52
    Tel. Sprechstunde: Di bis Do, 8:30 bis 13:30 Uhr
  • Gabriele Möller
    Lotsenpunkt Holzheim-Grefrath
    lotsenpunkt@awoneuss.de
    0172 / 83 51 923
    Tel. Sprechstunde: Di und Do, 8:30 bis 13:30 Uhr
Further Hof
aktualisiert am 16.03.2020

Der Further Hof ist vom 17. März bis 19. April 2020 für Besucher geschlossen. Sie erreichen uns während dieser Zeit montags bis donnerstags telefonisch oder per E-Mail von 9:00 bis 14:00 Uhr.

OGS St. Martinus

Das Schulverwaltungsamt der Stadt Neuss weist darauf hin, dass am 16. und 17. März 2020 als Übergangsregelung eine Betreuung der Kinder sicherzustellen ist.

Nach einem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beschränkt sich ab dem 18. März bis zunächst zum 3. April 2020 die Betreuung auf Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen, für die eine vor-Ort-Betreuung in den Schulräumlichkeiten zu den üblichen Zeiten einer Betreuung im offenen Ganztag sichergestellt werden muss, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung (bspw. Home Office) nicht gewährleistet werden kann. Schlüsselpersonen im Sinne des Erlasses sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Die Notwendigkeit der Betreuung ist durch schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten nachzuweisen. Nähere Informationen zum Verfahren ab dem 18. März 2020 erhalten Sie am Montag (16. März 2020).

Kindertageseinrichtungen
aktualisiert am 16.03.2020

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat angeordnet, alle Angebote der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, heilpädagogische Kitas sowie Kinderbetreuung in besonderen Fällen) ab dem 16. März bis einschließlich 19. April 2020 zu schließen. Ab dem 16. März 2020 gilt ein Betretungsverbot für vorgenannte Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Dies soll dabei helfen, die weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Das bedeutet, dass die Eltern die Kinder privat betreuen müssen.

Ausgenommen sind lediglich Kinder, deren Eltern sogenannte unentbehrliche Schlüsselpositionen haben und zudem keine private Betreuung, insbesondere durch Familienangehörige oder durch flexible Arbeitszeiten und Home Office, gewährleistet werden kann.

Schlüsselpositionen sind Berufsgruppen zur pflegerischen und medizinischen Versorgung, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz; darüber hinaus Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Telekommunikation), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit von Staat, Justiz und Verwaltung.

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder nicht zur Betreuung bringen, wenn sie

  • Krankheitssymptome aufweisen,
  • wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet), es sei denn, dass seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber, spätestens bis Mittwoch (18. März 2020), durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.

Siehe auch: Elternbrief betr. Coronavirus und Auswirkung auf unsere Kindertageseinrichtungen

Dateien betr. Kindertageseinrichtungen und OGS

Stadt Neuss: Informationen zum Coronavirus

Die Stadtverwaltung der Stadt Neuss hat – neben der allgemeinen Bürger-Hotline zu Corona unter 02131 / 90 90 90 – auch eine Hotline für Fragen von Eltern unter 02131 / 90 80 80 eingerichtet.

Informationsseite der Stadt Neuss