Ambulante Pflege versorgt alte, kranke und behinderte Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Mobile Dienste ergänzen oder ersetzen die häusliche Pflege durch Angehörige oder anderes ehrenamtliches Personal.

In der ambulanten Pflege unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Pflegeleistungen der Grund­pflege und Leistungen der Behandlungs­pflege. Zur Grundpflege gehören die Körperpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden, Lagern und Betten etc. Die Behandlungs­pflege beinhaltet Leistungen, die ausschliesslich nach ärztlicher Verordnung durch den Haus- oder Facharzt geleistet werden.

Wir beraten Sie rund um das Thema der ambulanten Pflege und stehen Ihnen auch für andere Pflegedienstleistungen zur Verfügung. Durch die gezielte Beratung der einzelnen Bereiche wie etwa ambulante Pflegedienste, hauswirtschaftliche Versorgung, betreutes Wohnen oder senioren­gerechtes Wohnen wird zahlreichen betroffenen Menschen ermöglicht, weiterhin ihre Selbständigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Darüber hinaus beraten wir auch beim Stellen von Anträgen, etwa auf Schwerbehinderung, Grundsicherung im Alter, Pflegestufe oder Wohngeld und Hilfsmittelversorgung. Die Beratungsarbeit bei Menschen mit geronto­psychiatrischen Erkrankungen wie Demenz und deren Angehöriger ist ebenso ein Schwerpunkt der Arbeit.