Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Elternbrief betr. Coronavirus und Auswirkung auf unsere Kindertageseinrichtungen

Liebe Sorgeberechtigte,

die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat unter anderem die Schließung von Kindertageseinrichtungen von heute an bis zum Ende der Osterferien angeordnet. Mit dieser Präventionsmaßnahme soll der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus entgegen gewirkt werden.

Somit gilt für alle diese Einrichtungen ab Montag, 16. März 2020, bis (zunächst) Sonntag, den 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern.

Grundsätzlich gilt damit für alle Sorgeberechtigten, dass diese die Kinderbetreuung im Rahmen ihrer Elternverantwortung selber sicherstellen müssen.

Es werden nur noch Kinder in den Fällen betreut, in denen beide Eltern oder Alleinerziehende nachweislich in einem Beruf arbeiten, der zu der kritischen Infrastruktur (Schlüsselperson) im Sinne der Vorgaben des Ministeriums für Kinder, Familie, Frauen und Integration (MKFFI) gehört und über keine andere Notfallbetreuungsmöglichkeit verfügen.

Alle anderen Kinder dürfen – aufgrund des Betretungsverbotes der Einrichtung, das die Landesregierung ausgesprochen hat – nicht mehr betreut werden.

Für die Inanspruchnahme einer solchen Notfallbetreuung ist eine Arbeitgeberbescheinigung jedes Erziehungsberechtigten bzw. jeder Betreuungsperson über die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz vorzulegen. 

Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Kita-Leitung. Außerdem finden Sie diese auch unter: https://www.mkffi.nrw

Bitte sorgen Sie dafür, dass die ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung bis zum Betreuungsbeginn am Mittwochmorgen, 18.03.2020, in der Kita vorliegt.

Des weiteren müssen Sie bestätigen, dass Ihr Kind/Ihre Kinder

  • keine Krankheitssymptome aufweisen, ggf. gilt die Einschätzung der Kita-Leitung bzw. deren Stellvertretung
  • und wissentlich nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen oder
  • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen.

Wer zu den sog. Schlüsselpersonen zählt, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen (KRITIS) beschrieben. Ihre Einrichtungsleitung kann Sie darüber informieren.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag:
Unsere Maßnahmen zur Einschränkung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 (Coronavirus)

Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam die Herausforderungen dieser turbulenten Zeit meistern werden. Bitte bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße
Bülent Öztas, Geschäftsführer

Hinweis zur redaktionellen Praxis: Alle in diesem Beitrag enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben. Bei dargestellten Zitaten handelt es sich grundsätzlich um aus dem Gedächtnis oder auf Basis von Notizen rekonstruierte, sinngemäße Wiedergaben, die den inhaltlichen Kern und die Intention der Aussagen erfassen, jedoch nicht den Anspruch erheben, wortwörtliche Transkriptionen zu sein. Wir bemühen uns stets um eine sachlich korrekte Darstellung aller Inhalte und Aussagen im Sinne unserer Sorgfaltspflicht.


Bleiben Sie informiert

Unser Blog (awoneuss.de/blog) bietet regelmäßig aktuelle Informationen zu den Entwicklungen, Veranstaltungen und Projekten der AWO Neuss. Sie erhalten tiefgehende Einblicke in unsere sozialen Initiativen, die wir in verschiedenen Bereichen wie der Kinder- und Jugendhilfe, Seniorenbetreuung sowie der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen unterstützen. Dabei berichten wir über unsere täglichen Aktivitäten und langfristigen Vorhaben und geben Hintergründe zu den Themen, die unsere Arbeit prägen. Zusätzlich beleuchten wir relevante Fragestellungen und Herausforderungen im sozialen Bereich, die auch unsere Arbeit beeinflussen. Mit unseren Beiträgen möchten wir das Bewusstsein für diese Themen schärfen und einen Dialog über die Veränderungen und Entwicklungen im sozialen Sektor anregen. Bleiben Sie informiert und entdecken Sie, wie die AWO Neuss in der Region wirkt und welche Projekte wir aktiv (mit)gestalten. Siehe auch: Presse & Öffentlichkeitsarbeit

Ihr sozialer Partner in Neuss

Die Arbeiterwohlfahrt ist ein unabhängiger, mitglieder­unterstützter Wohlfahrts­verband. Wir setzen uns mit unserem Leit­bild und unseren Aufgaben­feldern für eine sozial gerechte Gesell­schaft ein, die durch politische Gestaltung Be­nachteiligungen ausgleicht und allen Menschen den Zugang zu Bildung, Aus­bildung, Kultur und Teilhabe am gesell­schaftlichen Leben ermöglicht.

Wir führen unsere Aufgaben aus, ohne nach politischer, ethnischer, kultureller, nationaler oder konfessioneller Zu­gehörigkeit zu fragen. Wir unter­stützen Menschen, ihr Leben eigen­ständig und ver­antwortlich zu gestalten. Unser Ortsverein Neuss wurde im Jahr 1949 gegründet und leistet seitdem gemein­wesen­orientierte Sozialarbeit.
Wir sind hier. #wirmachenweiter