Rahmenkonzept

AWO Vital
Adolfstraße 76
41462 NE-Furth
Einleitung
Der vielzitierte demografische Wandel bewirkt einen Anstieg der Zahl und des Anteils der betagten und hochbetagten Menschen in unserer Bevölkerung. Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt mit zunehmendem Alter. Eine möglichst quartiersnahe Versorgung pflegebedürftiger Personen fördert die Lebensqualität und gibt den Betroffenen lebensnahe, aktivierende Anreize. Vor dem Hintergrund der Prämisse „ambulant vor stationär“ wird ein Großteil der Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit versorgt. Rein ambulante Leistungen reichen aber oft nicht aus, um die betroffenen Personen bedürfnisgerecht zu versorgen und selbst bei Unterstützung durch ambulante Pflegedienste stellen die Anforderungen für die Angehörigen, die diese Versorgung tragen, eine teilweise schwere Belastung dar.
Angesichts der allgemeinen Knappheit der Mittel wird die Pflege und Betreuung dieser Bevölkerungsgruppe vor eine Herausforderung gestellt, der es durch innovative Angebote zu begegnen gilt. Eine Option ist das Angebot teilstationärer Leistungen. Hier ist die pflegebedürftige Person für einen gewissen Zeitraum „Gast“ einer Einrichtung, wird also vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände aufgenommen und versorgt. Die Leistungen durch die Angehörigen und diejenigen ambulanter Dienstleister werden sinnvoll ergänzt und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen entlastet. Neben der Kurzzeitpflege, die sich durch einen begrenzten Aufenthalt des Pflegebedürftigen in der Einrichtung über mehrere Tage auszeichnet, ist vor allem die Tagespflege eine häufig nachgefragte teilstationäre Dienstleistung. Hier wird ein bestimmter Abschnitt des Tages z. B. der Vormittag oder aber auch der ganze Tag in der Einrichtung verbracht, der frühe Abend und die Nachtruhe erfolgen aber in der eigenen Häuslichkeit.
Die Gestaltung des Tages und die soziale Interaktion stellen den Mittelpunkt der Versorgungsbemühungen dar. Allerdings ist eine quartiersnahe tagespflegerische Versorgung nicht flächendeckend sichergestellt und die Betroffenen müssen in vielen Fällen Angebote fernab ihres Wohnumfelds in Anspruch nehmen. Die integrationsfördernden Ansätze, die bei dieser Dienstleistung deutlich ausgeprägter sind als bei anderen ambulanten Versorgungsformen, beziehen sich dann nicht auf das gewohnte soziale Umfeld der Pflegebedürftigen, was die eingangs genannten Aktivierungsanreize einschränkt. Das Pflegezentrum kann an dieser Stelle sein Angebot ergänzen.
Solitäre Tagespflege mit 15 Plätzen
Die solitäre Tagespflegeinrichtung ist räumlich und konzeptionell eigenständig. Die Versorgung hat gemäß einem Pflegemodell und vor dem Hintergrund eines Leitbilds zu erfolgen. Dies bedingt Formulierungsähnlichkeiten in den folgenden Abschnitten:
Für die Tagespflegegäste wird eine Pflegeprozessplanung erstellt und regelmäßig (mindestens alle drei Monate) sowie bei Zustandsveränderung überprüft und ggf. angepasst.
Die tägliche pflegerische Versorgung und die am Tag geleistete Betreuung sind zu dokumentieren.
Durch die oben beschriebene Dienstleistung auf Beschäftigung und Aktivitäten gelten jedoch die folgenden Besonderheiten:
Versorgung
Kontinuität bei der Versorgung dient insbesondere der Orientierung des Tagesgastes. Jedem Gast wird zu Beginn des Versorgungsauftrags eine Pflegefachkraft zugeordnet, die für den Pflegeprozess verantwortlich zeichnet. Diese fungiert auch als übergeordneter Ansprechpartner für den Tagesgast und dessen Angehörige. Sie koordiniert die Versorgung innerhalb der Einrichtung und kommuniziert dafür ggf. auch mit anderen Leistungserbringern und Kostenträgern.
Zugeordnete Pflegekraft
Die zugeordnete Pflegefachkraft plant die individuelle tagespflegerische Versorgung insbesondere in enger Kooperation und Abstimmung mit denjenigen Personen oder Einrichtungen, die die häusliche Pflege gewährleisten (Angehörige, amtl. Betreuung, ambulanter Pflegedienst). Sie dient als Ansprechpartner für diese Personen oder Einrichtungen in Bezug auf deren Versorgungsplanung.
Gruppenangebote
Die Tagespflegegäste verbringen die Zeit ihres Aufenthalts gemeinsam; sie nehmen z. B. an Gruppenangeboten teil und essen zusammen. Dies stellt eine Form des sozialen Kontakts dar, und zwar zu anderen Bewohnern des Quartiers mit vergleichbaren Eigenschaften (Pflegebedürftigkeit, ambulante Versorgung etc.), den es bei Möglichkeit zu fördern gilt.
Tagesplanung
Die Tagesplanung ist gekennzeichnet durch eine immer wiederkehrende Tagesstruktur insofern, als dass jeden Tag vergleichbare Aktivitäten zur gleichen Zeit und in der gleichen Reihenfolge stattfinden. Dies dient der Unterstützung der zeitlichen, örtlichen und situativen Orientierungsfähigkeit der Tagespflegegäste.
Gemeinschaft
Gemeinschaftliche Aktivitäten und befriedigende Beschäftigung stehen im Zentrum der tagespflegerischen Versorgung und machen den Großteil des Angebots aus. Dieses Angebot orientiert sich an den Interessen, Fähigkeiten und Einschränkungen der Tagespflegegäste. Der Schwerpunkt liegt auf lebensweltnahen, alltäglichen Tätigkeiten, die einen Bezug zur Biografie der jeweiligen Gäste haben.
Beschäftigungsangebot
Das Beschäftigungsangebot muss außerhäusliche Aktivitäten umfassen, die überwiegend im Bezug zum Stadtteil/Quartier bestehen (mindestens ein Angebot pro Woche). Die Teilhabe am Quartiersleben muss durch entsprechende Angebote ermöglicht und gefördert werden.
Bewegung & Aktivität
Über diese Dienstleistungen hinaus, steht bei Gästen der Tagespflege im Mittelpunkt der Versorgung, dass sie ggf. das vorhandene Bedürfnis nach Bewegung und Aktivität nachgehen können. Mahlzeiten und Gruppenangebote bieten sich insbesondere für eine einfache Form der Integration im Sinne des vorliegenden Konzepts an, wenn sie gemeinsam mit Bewohnern aus dem Quartier durchgeführt und für nicht teilstationär versorgte Quartiersbewohner offen sind (z. B. ein „offener Mittagstisch“ für Tagespflegegäste, Bewohner der stationären Einrichtung und Bewohner des Stadtteils).
Pflegebad
Angebote der Körperpflege dienen neben der Reinigung vor und nach den Mahlzeiten und nach dem Toilettengang insbesondere auch zur Erfrischung der Entspannung, beispielsweise in Form von „Wellness“-Bädern. Zu diesem Zweck ist in der Einrichtung mindestens ein optisch ansprechendes behindertengerechtes Pflegebad vorzuhalten.
Behandlungspflege
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden entsprechend der ärztlichen Anordnung erbracht. Medikamente, Salben usw. sowie Hilfsmittel wie Stoma- oder Verbandmaterialien müssen täglich mitgebracht werden; sie werden nicht in der Einrichtung gelagert. Eine Möglichkeit der Lagerung (unter Verschluss) während des Aufenthalts des Tagesgastes muss allerdings vorgehalten werden.
Einfache Hilfsmittel
Einfache Hilfsmittel für die Aufnahme von Mahlzeiten und Getränken, die nicht speziell für eine Person angefertigt werden müssen, sind durch die Einrichtung vorzuhalten. Bringt der Gast eigene Hilfsmittel mit, so sind diese zu verwenden.
Hilfsmittel
Die Einrichtung kann in Einzelfällen und nach Absprache Hilfsmittel wie Rollatoren und Rollstühle zur Verfügung stellen. Diese sind aber grundsätzlich nicht Bestandteil des Leistungsvertrages.
Inkontinenzmaterial
Inkontinenzmaterial kann von der Einrichtung gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Es darf aber selbstverständlich auch vom Gast mitgebracht werden. Wenn die Einrichtung kein entsprechendes Angebot vorhält, muss der Gast das Material täglich in ausreichender Menge mitbringen.
Zielgruppe der Tagespflege
Die Zielgruppe der Tagespflege sind ältere und pflegebedürftige Quartiersbewohner, die aufgrund körperlicher und/oder psychosozialer Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen und bei denen tagsüber „häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist“ (§ 41 SGB XI). Die Tagespflege ist somit für alle im Stadtteil ambulant versorgten Personen geeignet, die grundsätzlich mobil sind, so dass der tägliche Transfer aus der Häuslichkeit in die Einrichtung und zurück gewährleistet werden kann. In diesem Fall werden die Kosten für die tagespflegerische Versorgung für Gäste mit den Pflegegraden 2 bis 5 in vom Pflegegrad abhängiger Höhe durch die Pflegekasse getragen.
Die Tagespflegeangebote gelten grundsätzlich auch für Personen mit geringerem oder keinem anerkannten Pflegegrad. Die Kosten sind von diesem Personenkreis jedoch in vollem Umfang selbst zu tragen. Der Einrichtung steht es frei, bestimmte Personengruppen auszuschließen, wenn sie sich fachlich begründet nicht in der Lage sehen, diese adäquat zu betreuen und zu versorgen (z. B. Personen mit Alkoholproblemen). Spezialisierungen auf bestimmte Personengruppen sind grundsätzlich denkbar, insbesondere wenn im Quartier ein Bedarf an entsprechenden Angeboten existiert bzw. die spezialisierte Leistung nachgefragt wird. Auf der anderen Seite muss allerdings gewährleistet sein, dass durch ein spezialisiertes Angebot keine im Stadtteil relevanten Nutzergruppen vom Angebot der Tagespflege ausgeschlossen werden. Der tägliche Personenkreis ist gemäß des Versorgungsvertrages auf max. 15 Personen begrenzt.
Ziel der Tagespflege
Die Tagespflege dient als ein Baustein der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. In Form der bedürfnisorientierten Begleitung und einer tageweisen Einbindung in die Gemeinschaft, soll die Lebensqualität erhöht und stabilisiert werden. Neben der Vermeidung einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit des Tagesgastes und der Förderungen dessen körperlicher, geistiger, emotionaler und sozialer Kompetenzen sollen durch die Integration in eine Gemeinschaft insbesondere Vereinsamung, Apathie und Depression, aber auch Immobilität vorgebeugt werden.
Durch die Verortung im Stadtteil unterstützt die solitäre Tagespflege die Teilhabe des Tagespflegegastes am sozialen Leben in der örtlichen Gemeinschaft und seinem angestammten Quartier. An der Schnittstelle ambulant soll durch das Angebot der Tagespflege eine evtl. notwendige stationäre Versorgung vermieden oder zumindest zeitlich verzögert werden.
Die Tagespflege dient der Sicherstellung der häuslichen Pflege sowie dem Verbleib in der gewohnten Umgebung und im gewohnten sozialen Umfeld. Sie gewährleistet dies nicht zuletzt auch durch Entlastung pflegender Angehöriger, die während des Aufenthalts des Tagesgastes anderen Beschäftigungen nachgehen und/oder sich erholen können.
Beschreibung der Dienstleistung
Die Tagespflege umfasst alle Leistungen, die auch bei vollstationärer Pflege erbracht werden.
Umfassende körperliche, geistige und psychosoziale Versorgung. Mit Ausnahme der morgen- und abendlichen Körperpflege sowie den meisten Aspekten der Nachtruhe deckt das Angebot alle Leistungen ab, die auch Bewohnern vollstationärer Einrichtungen zuteilwerden.
Das Angebot der solitären Tagespflege ist insbesondere auf Aktivitäten und Beschäftigung in der Gemeinschaft fokussiert, um das Zusammenleben im Quartier nachhaltig zu fördern.
Folgende Leistungen und Rahmenbedingungen werden im Einzelnen in der solitären Tagespflege angeboten und vorgehalten:
1. Allgemeine Pflegeleistungen
Die Maßnahmen umfassen grundsätzlich die im Einzelfall erforderlichen Hilfen in den Bereichen Ernährung, Mobilität und in speziellen Fällen auch die Körperpflege, mit dem Ziel einer Zunahme von stationärer Pflegebedürftigkeit und/oder der Entstehung von Sekundärerkrankungen vorzubeugen.
2. Psychosoziale Pflege- und Betreuungsangebote
Die Pflege und Betreuung von psychisch und gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen macht eine Vielzahl von Maßnahmen nötig, die über die allgemeinen Pflegeleistungen hinausgehen. Hier werden in der Tagespflegeeinrichtung folgende Grundsätze berücksichtigt:
Beachtung des biographischen Hintergrundes und der eigenen Lebenswelt der Tagesgäste
Förderung des Selbstbewusstseins und Selbstbestätigung, Bewahrung der Identität
Erhalt des Personseins sowie Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit
Klare Tagesstruktur
Psychische und emotionale Stärkung
Beziehungsfestigung, Unterstützung sozialer Bedürfnisse
Förderung des Kommunikationsverhaltens bzw. der Interaktion/Kommunikation nach dem Prinzip der integrativen Validation
Förderung der Eigenverantwortlichkeit
Kontinuität und Vertrautheit
Beschäftigung und Förderung der Kreativität
Zu diesen Grundprinzipien zählen die Hilfeleistungen zur örtlichen, persönlichen, zeitlichen und situativen Orientierung, sowie die pflegerische Problembewältigung z. B. bei Angst, Unsicherheit und Unruhe. Individuell vereinbarte Handlungsrichtlinien (bspw. integrative Validation, einzelfallbezogene Tagesstrukturierung, Kriseninterventionsplanung) ermöglichen die Grundprinzipien der speziellen psychiatrischen Betreuung.
Alltagspraktische Fähigkeiten werden durch spezielle Trainingsmaßnahmen gefördert. Regelmäßige Gespräche mit der Bezugspflegerin dienen dem Beziehungsaufbau und der Beziehungsfestigung. Zur Stimulierung der Sinne werden pflegerische Gruppenaktivitäten angeboten, bei Bedarf auch als Einzelmaßnahme.
3. Soziale Betreuung und Verantwortung
Den Tagesgästen soll die Führung eines weitgehend selbstständigen und selbstbestimmten Lebens auch in ihrer häuslichen Umgebung ermöglicht werden.
Ziel der Tagespflege ist es, dem pflegebedürftigen, psychisch veränderten alten Menschen so lange wie möglich das Wohnen in der vertrauten Umgebung zu erhalten. Diesem Ziel kommt deshalb vorrangig Bedeutung zu, weil gerade an Demenz erkrankte Menschen besonders sensibel auf Veränderungen in der Wohnumgebung reagieren.
Eine flexible Tagespflege hilft darüber hinaus,
die hauswirtschaftliche Versorgung, angemessene Rehabilitation sowie Pflege zu planen und im Rahmen der Möglichkeiten der Einflussnahme der Tagespflege sicherzustellen,
die Förderung und den Erhalt der Teilhabe an der Gesellschaft sicherzustellen,
das familiäre und nachbarschaftliche Hilfesystem zu entlasten und
die Motivation der pflegenden Angehörigen aufrecht zu erhalten und zu stabilisieren.
4. Speiseversorgung und Verpflegung
Die Speise- und Getränkeversorgung werden nach ernährungsphysiologischen, sensorischen und hygienischen Anforderungen angeboten. Der Lebensmitteleinsatz orientiert sich an der jeweiligen Jahreszeit; verschiedene Warm- und Kaltgetränke stehen jederzeit und in unbegrenzter Menge zur Verfügung und werden aktiv umfänglich angeboten. Bei der Planung des Speiseangebotes werden die Wünsche der Tagesgäste einbezogen.
Für dementiell erkrankte Menschen wird ein bedarfsgerechtes Speiseangebot vorgehalten. Dieses Angebot berücksichtigt bei verstärktem Bewegungsdrang auch den erhöhten individuellen Flüssigkeits- und Kalorienbedarf. Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten werden bei Bedarf entsprechend klein geschnitten.
Die Möglichkeit, mit Fingern zu essen, wird durch Snacks unterstützt. Die Mahlzeiten werden in familiärer Atmosphäre angeboten. Eine zeitlich flexible Anpassung der Mahlzeiten an die Erfordernisse einzelner Tagesgäste ist jederzeit möglich (z. B. Arztbesuche).
5. Hauswirtschaft und Wäscheservice
In der Tagespflegeeinrichtung sollen hauswirtschaftliche Leistungen erbracht werden, die sich an der konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung orientieren. Zu den hauswirtschaftlichen Leistungen gehören die Verpflegung, die Hausreinigung, der Wäscheservice, die Hausgestaltung und die Haustechnik. Grundlage für die Ausführung der Leistungsbereiche sind die Erfordernisse der Tagespflege sowie die ökonomischen Rahmenbedingungen.
Die Tagespflege stellt die benötigte Wäsche wie Handtücher, Kleiderschutz und Tischdecken in geeigneter Qualität und optisch ansprechender Ausführung in bedarfsgerechter Menge zur Verfügung.
6. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit
Die Tagespflegeeinrichtung ist in ein psychosoziales Netz des Stadtteils eingebunden und pflegt Kontakte zu anderen Einrichtungen. Dazu gehören u. a. Kontakte zu ambulanten Diensten, vollstationäre Einrichtungen und stationären Abteilungen der Kliniken. Weiterhin bestehen enge Kontakte zu niedergelassenen Ärzten, Physio- und Ergotherapeuten sowie Kooperationen mit kommunalen, kirchlichen, privaten Leistungsanbietern und Institutionen.
7. Räumliche Voraussetzungen
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen „Heimgesetzes“. Entsprechend Anlage 2 des NRW-Rahmenvertrags gemäß § 75 SGB XI sind folgende Räumlichkeiten vorzuhalten: Dienstraum, Pausenraum, Wohn-/Aufenthaltsraum, optimaler Weise in direkter Verbindung mit einem, Küchenbereich, der ein gemeinsames Kochen ermöglicht, Therapie-/Gruppenraum, Pflegebad, Abstellraum, Putzmittelraum, Eingangsbereich/Garderobe mit Abstellfläche für Rollstühle, WC-Anlage (behindertengerecht) und Mitarbeiter-WC mit Vorraum.
Darüber hinaus muss eine Rückzugsmöglichkeit für die Tagespflegegäste zur Verfügung stehen. Bei einem solitären Angebot ist ein mit Ruhemöglichkeiten ausgestatteter Ruheraum vorzuhalten. Unabhängig von der Form der vorgehaltenen Rückzugsmöglichkeit muss für jeden Tagesgast die Möglichkeit bestehen, sich ausgestreckt hinzulegen. Klappbare Ruhesessel entsprechen dieser Anforderung ebenso wie ein Sofa. Betten können ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, diese müssen sich dann aber in einem separaten Raum befinden. Für solche Tagespflegegäste, die tagsüber permanent sitzen (insbesondere im Rollstuhl), ist in jedem Fall ein Bett vorzuhalten. Es muss eine Bewegungsmöglichkeit im Freien (Garten, Park) vorhanden sein.
Die Einrichtung muss darüber hinaus (gemäß den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI) über beschilderte, sicher zu erreichende alten- und behindertengerechte Zugänge sowie eine direkte Zufahrt für Fahrzeuge verfügen.
Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit sollte im Stadtteil – entsprechenden Bedarf der Quartiersbevölkerung vorausgesetzt – von 8:00 bis 16:00 Uhr (oder später) an fünf Tagen pro Woche ein Tagespflegeangebot bestehen. Dieses umfasst bei grundsätzlich flexiblen Aufenthaltszeiten mindestens die drei Optionen, nämlich „ganztags“, „vormittags“ (inkl. Frühstück und Mittagessen) oder „nachmittags“ (inkl. Mittagessen und Abendbrot). Das Angebot kann punktuell an einzelnen Tagen in der Woche oder täglich in Anspruch genommen werden. Es ist ein kostenloser „Schnuppertag“ anzubieten.
Die qualitativen Anforderungen an das Personal sind an der jeweiligen Aufgabe sowie der Bedarfslage der Klientel orientiert. Grundlage ist die Vereinbarung nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 SGB XI und den vorgeschrieben Personalrichtwerten.
8. Fahrdienst bzw. Hol- und Bringdienst
Die Einrichtung sorgt für die Beförderung der Tagespflegegäste zur Einrichtung und wieder zurück. Dies kann aber auch durch die Tagespflegegäste oder deren Angehörige selbst organisiert werden. Das Beförderungsentgelt ist von den Gästen zu zahlen. Die maximale Transportzeit eines Gastes darf 45 Minuten für eine Wegstrecke nicht überschreiten.
9. Zuständigkeiten, Verantwortung, Qualitätssicherung
Die qualitativen Anforderungen an das Personal entsprechen denen für die stationäre Pflege. Sie sind an der jeweiligen Aufgabe sowie der Bedarfslage der Klientel orientiert, die sich aus den ambulant versorgten Personen zusammensetzt. Darunter fallen auch Teilaufgaben wie beispielsweise das Erstgespräch.
Die Gäste der Tagespflegeeinrichtung erhalten über die Heimaufsicht der zuständigen Kommune eine Vertrauensperson/Fürsprecher gestellt, die/der im Sinne der Tagesgäste bei der Ausübung des Heimbetriebs gemäß landesrechtlichen Vorschriften mitwirkt.
10. Finanzierung
Bei der Finanzierung von Pflegeinrichtungen wird zwischen der Pflegevergütung (für Pflegeleistungen, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege), dem Entgelt der Unterkunft und Verpflegung, Zusatzleitungen und Investitionsleitungen unterschieden. Die Pflegevergütung für allgemeine Pflegeleistungen ist von den Tagesgästen oder (bis zu einem Maximum, das abhängig ist von Pflegegrad des Gastes) deren Kostenträgern zu tragen. Für Unterkunft und Verpflegung müssen die Tagesgäste selbst aufkommen. In spezifischen Fällen ist eine Übernahme der Kosten durch den örtlichen Sozialhilfeträger möglich. Anfallende Zusatzleistungen müssen von den Tagesgästen getragen werden. Die Investitionskosten sind im Pflegesatz nicht enthalten. Sie werden bei Vorliegen eines Pflegegrades gefördert und sind sonst vom Gast zu tragen. Die Höhe der einzelnen Sätze ist grundsätzlich für jede Einrichtung individuell mit den Sozialleistungsträgern zu verhandeln. Der Maßstab für die Festsetzung der genannten „Teilkosten“ unterscheidet sich allerdings je nach Angebotsform.
Bei solitärer Tagespflege werden alle Kostenformen auf Basis der erbrachten Leistungen, der voraussichtlich zu versorgenden Gäste und entsprechend vorzuhaltenden Personals sowie Verbrauchsgütern verhandelt. Dabei werden auf die Tagespflege anwendbare Personalrichtwerte verwendet.