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Informationen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen ab dem 23. März 2020

Wichtige Neuerungen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen ab dem 23. März 2020 (Stand: 21.03.2020; teilw. aktual. 22. und 23.03.2020).

Nach der Flut der Informationen in den letzten zwei Tagen, nun die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Für die Betreuung von Kindern von sog. Schlüsselpersonen reicht künftig die Bescheinigung einer*eines Sorgeberechtigten
  • Kinder von Schlüsselpersonen haben auch Anspruch auf Betreuung am Wochenende (ggf. folgt auch noch ein Betreuungsangebot über die Osterfeiertage, hier warten wir aber noch auf offizielle Informationen/Anweisungen) 
  • Kinder haben auch einen Anspruch auf Betreuung, wenn sie bislang noch nicht in einer Kita betreut waren. Die Bedarfsanmeldung erfolgt über die Jugendämter.
  • Es gibt neue Schlüsselpersonen.

 

Hinweis zur redaktionellen Praxis: Alle in diesem Beitrag enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben. Bei dargestellten Zitaten handelt es sich grundsätzlich um aus dem Gedächtnis oder auf Basis von Notizen rekonstruierte, sinngemäße Wiedergaben, die den inhaltlichen Kern und die Intention der Aussagen erfassen, jedoch nicht den Anspruch erheben, wortwörtliche Transkriptionen zu sein. Wir bemühen uns stets um eine sachlich korrekte Darstellung aller Inhalte und Aussagen im Sinne unserer Sorgfaltspflicht.


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